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TÜBINGEN: Acht Jahre Haft für brutale Tat

TÜBINGEN

Acht Jahre Haft für brutale Tat

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    (lsw) Er hat eine 16-Jährige vergewaltigt, und aus Angst vor einer Anzeige wollte er sie dann ermorden: Ein 22-Jähriger aus Trochtelfingen (Kreis Reutlingen) ist am Montag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Tübingen sprachen ihn des versuchten Mordes und einer besonders schweren Vergewaltigung für schuldig.

    Den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten schenkte die 3. Große Strafkammer keinen Glauben. Die 16-Jährige hat die Tat im vergangenen Sommer vermutlich nur überlebt, weil ihre Mutter gerade noch rechtzeitig zur Hilfe kam.

    Es war eigentlich ein netter, harmloser Abend, den viele junge Leute in der Kleinstadt Trochtelfingen auf der Schwäbischen Alb in einer Musikkneipe verbrachten. Als die 16-Jährige dann um vier Uhr den Heimweg antrat, schlich ihr der kräftige 22-Jährige hinterher. An einer Bushaltestelle überwältigte er die junge Frau und würgte sie heftig. Laut einem Gutachter muss das Opfer mindestens ein oder zwei Minuten lang keine Luft mehr bekommen haben, bis sie ohnmächtig wurde. Schließlich kam es zu der Vergewaltigung.

    Mutter wurde Zeugin

    „Dann haben Sie den Entschluss gefasst, sie umzubringen. Sie wollten die einzige Zeugin töten, um unerkannt entkommen zu können“, sagte der Vorsitzende Richter. Der 22-Jährige schlug und trat heftig auf die junge Frau ein und würgte sie erneut. „Sie haben gewusst, dass sie dabei sterben konnte.“

    Schlimmeres sei nur verhindert worden, weil sich die Mutter der 16-Jährigen inzwischen Sorgen machte und mit dem Auto auf die Suche nach ihrer Tochter ging. Die Mutter kam genau in dem Moment an den Tatort, als der Mann versuchte, ihre Tochter zu töten. Als der 22-Jährige die Frau sah, ergriff er den Richtern zufolge die Flucht.

    Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt vehement bestritten. Allerdings präsentierte er den Ermittlern und auch den Richter immer neue, völlig widersprüchliche Schilderungen des Abends. Eine „geistige Zentralverriegelung“ sei das, sagte der Vorsitzende Richter. Die Beweise seien trotzdem eindeutig. Der Angeklagte nahm das Urteil völlig reglos auf.

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