(dpa) In der Affäre um den Bühlertaler Bürgermeister Michael Stockenberger will das Verwaltungsgericht Karlsruhe zügig über den Eilantrag gegen seine vorläufige Suspendierung entscheiden. „Allerdings hängt dies von dem Sachverhalt ab, der geklärt werden muss“, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Stockenberger steht unter den Verdacht, kinderpornografische Bilder verbreitet zu haben. Einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Baden-Baden über 10000 Euro hatte er akzeptiert. Gegen die Suspendierung hatte er sich mit dem Eilantrag gewehrt.
BÜHLERTAL