Es sei unklar, ob sich diese Gedanken auf die Tötungsfantasien oder die sexuellen Neigungen beziehen, berichtete „stern.de“ am Dienstag unter Berufung auf das Gutachten, das der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorliegt. Die Anklagebehörde wollte dazu auf Anfrage keine Stellung nehmen.
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