Wegen Diebstahls in einem Wertheimer Outlet-Center hat das Amtsgericht einen Vater aus Aschaffenburg zu einer Geldstrafe von 150 Mal 35 Euro verurteilt. Der 51-Jährige hatte in fünf Läden "in professioneller Art" Kleidung im Verkaufswert von 602 Euro entwendet.
An einem Samstag im Februar 2019 war ein Geschäft mit bekanntem italienischen Namen betroffen. Der Diebstahl wurde durch Überwachungskameras aufgezeichnet, doch als die Verkäufer das Fehlen der Waren bemerkten, hatte der Angeklagte das Gelände vermutlich schon verlassen.
Drei Monate später, wieder an einem Samstag, entwendete der Beschuldigte in vier Läden Kleidung. Zwischendurch ging er mehrmals ohne Taschen in der Hand zu seinem Auto. Die Polizei entdeckte später dort die gestohlene Ware sowie am Körper des Mannes einen Spezialgürtel zum Halten von Gegenständen unter der Oberkleidung.
Fast nur hochpreisige Kleidung im Schrank
Mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl schaute sich die Aschaffenburger Polizei in der Wohnung des Angeklagten um und fand in seinen Schränken "fast ausschließlich" hochpreisige Kleidung. Er behauptete, er habe sie woanders preisgünstig gekauft.
Diese Kleidung war allerdings nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, doch die Richterin bezweifelte diese Angabe. Zur Kleidung aus dem Wertheimer Outlet-Center fragte sie den Angeklagten: "Halten Sie es für wichtig, Kleidung so teurer Marken zu tragen?" Er verneinte es. "Warum haben Sie sie dann geklaut?" Er habe sie verschenken wollen.
Der Angeklagte lebt seit 2010 in Deutschland, ist Berufskraftfahrer und auch seine Frau hat einen Arbeitsplatz. Sie haben drei Kinder. Zur Verhandlung waren keine Zeugen geladen, da der Verteidiger ein Geständnis seines Mandanten angekündigt hatte. Es gab keine Eintragungen im Strafregister – möglicherweise, weil er "zum ersten Mal erwischt" worden sei.