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GROSSRINDERFELD: Bürgerbegehren gegen Windräder

GROSSRINDERFELD

Bürgerbegehren gegen Windräder

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    Die Gruppe „Pro Bürger – Contra Riesenwindrad“ hat am 24. Juli ein Bürgerbegehren gegen die Aufhebung des gemeindlichen Bebauungsplanes eingereicht. Am vergangenen Freitag teilte Bürgermeisterin Anette Schmidt den Vertrauenspersonen des Begehrens mit, dass 736 Unterschriften gültig seien. Damit wurde die Basis zu seiner Zulassung geschaffen.

    „Wir begrüßen sehr, dass die Gemeinde sich mit der raschen Prüfung der Unterschriftenlisten bürgerfreundlich zeigt“, so die Vertrauenspersonen Gerhard Leininger und Friedbert Lang, die das Gespräch mit Frau Schmidt führten. „Wir sind zuversichtlich, dass auch die notwendigen weiteren Prüfungsschritte einer Gültigkeit nicht im Wege stehen“.

    Werden die formalen Kriterien vor der nächsten Ratssitzung am kommenden Dienstag erfüllt, kann der Rat bereits dann über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. In diesem Fall findet zunächst eine Diskussion im Rat statt. Dabei dürfen sich auch die Vertrauensleute äußern.

    Information wichtig für Bürger

    Laut Gesetz stimmberechtigt sind aber nur die Gemeinderäte. Stimmen Sie der Zulassung zu, muss im nächsten Schritt die Durchführung festgelegt werden. Auch hierzu gab es laut Leininger Vorgespräche. Neben dem Wahltermin ist besonders die Information der Bürger wichtig. „Wir hoffen“, so Leininger, „dass die Gemeinde ausreichend Zeit für eine intensive Diskussion und Informationsmöglichkeiten in den Teilorten vorsieht“.

    Er verweist darauf, dass die Rathauschefin selbst mehrfach auf die Schwierigkeit des Sachverhalt hinwies. „Wir haben daher Verständnis“, so Leininger, „wenn das Verfahren nicht im Eiltempo durchgeführt wird“. Damit aus „Bürgerbegehren“ letztlich auch „Bürgerentscheid“ wird, sind also noch einige Formalien zu klären. Die Gemeinde hat vorsichtshalber bereits alle notwendigen Schritte auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung gesetzt.

    Liegen für einzelne Entscheidungen noch keine ausreichenden Informationen vor, so kann man den Tagesordnungspunkt einfach vertagen.

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