Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls sollten sich vier Angeklagte aus dem Raum Darmstadt-Frankfurt vor dem Amtsgericht Wertheim verantworten. Im Juni 2018 hatten sie im Einkaufszentrum "Wertheim Village" aus vier Geschäften Sonnenbrillen, Badehosen, Turnschuhe, Damenhandtaschen und einen Lederrucksack im Wert von über 1000 Euro gestohlen.
Drei Angeklagte, 30 bis 36 Jahre alt, erschienen zur Verhandlung. Wegen erdrückender Beweise legten sie Geständnisse ab und wurden wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt. Der eine, da vorbestraft, erhielt neun Monate auf Bewährung und muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, die anderen erhielten Geldstrafen über 180 Mal 30 Euro und 180 Mal 20 Euro.
Die vier Männer waren an einem Samstag mit einer Tragetasche unterwegs, die zur Abschirmung der Strahlung der Diebstahlsicherung mit einer Metallfolie ausgekleidet war. Einer oder zwei lenkten mit ihren Fragen das Personal in den Geschäften ab, der dritte beobachtete das Geschehen und gab ein Zeichen, worauf der vierte die Waren in die Tasche packte.
Waren verschwinden in der Tasche
Im Brillengeschäft fielen die Männer aufgrund ihrer Kommunikation auf, der Verlust der Brillen wurde aber erst nach einer halben Stunde bemerkt. Im nächsten Laden sah der Verkäufer, wie Badehosen und Turnschuhe in der Tasche verschwanden. Die Täter bemerkten dies und verließen das Geschäft schnell.
Der Sicherheitsdienst arbeitete jedoch ebenso schnell und drei der vier Männer wurden bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Das Diebesgut befand sich in einem Auto in einer Tasche nahe der Tiefgarage und den Rucksack hatte einer der Täter bei sich. Identifiziert wurden die Männer durch Videoaufzeichnungen und aufgrund ihrer Kleidung.
Zur Verhandlung waren sieben Zeugen und ein Dolmetscher geladen. Ein Angeklagter meinte zunächst, er habe ja nicht gewusst, dass es beim gemeinschaftlichen Betreten der Läden um Diebstahl gegangen sei. Nachdem sein Anwalt unter vier Augen mit ihm geredet hatte, entschloss er sich aber ebenfalls zu einem Geständnis.
Angeklagte legen Geständnisse ab
Dadurch mussten nicht alle Zeugen angehört werden und die Verhandlung dauerte nur drei Stunden. Die gehörten Zeugen waren überzeugt, dass die Täter zusammenarbeiteten, wiedererkennen konnten sie die allerdings nicht. Ein Polizist sagte, dass ihr jeweiliger Aufenthalt in den Geschäften auch nur wenige Minuten betragen habe.
Der Oberstaatsanwalt blieb beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls mit einer Mindeststrafe von drei Monaten, weil geplant gewesen war, häufiger solche Taten zu begehen. Er beantragte für alle Beschuldigten eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. Die Angeklagten und ihre Verteidiger sprachen von einer einmalig "blöden Idee" und einfachem Diebstahl.
Die Richterin erklärte im Urteil, dass man nicht wisse, ob es das einzige Mal gewesen sei, dass die Männer klauten, oder ob es nur das erste Mal gewesen sei, dass sie erwischt wurden. Sie ermahnte die drei Beschuldigten, dass so etwas nicht mehr vorkommen dürfe. Gegen den vierten und vor Gericht fehlenden Angeklagten wurde ein Haftbefehl erlassen.