TAUBERBISCHOFSHEIM (IHA) Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Firma in Lauda-Königshofen hatte nicht nur die Dreistigkeit besessen, gleich dreimal in den Betrieb seines vormaligen Arbeitgebers einzubrechen. Auch die Art und Weise seines Vorgehens zeugte von beachtlicher krimineller Energie. Als Folge dieser jeweils unter dem Einfluss von um die zwei Promille begangenen Taten wurde er vom Tauberbischofsheimer Schöffengericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Main-Tauber