(lsw) Das Urteil vernimmt der Angeklagte regungslos. Lebenslang für den Mord an seiner Frau. Sie nannte ihn Trunkenbold – dann tickte er aus. Nach dem Mord ging er Bier kaufen. Selbst die Verteidigung hatte lebenslang gefordert – und so kam es dann auch: Vor dem Heilbronner Landgericht ist ein Mann wegen Vergewaltigung und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem müsse der 58-Jährige einen Alkoholentzug machen, urteilten die Richter am Donnerstag in Heilbronn.
Nach Erkenntnissen des Gerichts fesselte der betrunkene Mann im Januar 2010 in Bretzfeld (Hohenlohekreis) seine zwölf Jahre ältere Ehefrau, schlug sie, würgte sie und verging sich brutal an ihr. Tage später starb sie im Krankenhaus. Der Täter saß seit seiner Jugend bereits mehrmals wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung hinter Gittern. Nach Angaben des Gerichts trank er viel und wurde dann aggressiv. Seine Frau wusste davon. „Das war ein Schatten, der über der Beziehung lag“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann.
Drei Promille im Blut
Nach vier Jahren Ehe wurde 2004 eine erste brutale Vergewaltigung aktenkundig, als die Frau ins Krankenhaus kam: Ihr Mann hatte sie mit einer Flasche im Genitalbereich verletzt. Zweimal wollte sie die Scheidung und ging zu einer Anwältin, entschied sich dann aber anders:„Sie hatte Angst, im Alter allein zu sein“, so Richter Winkelmann. Der vollbärtige, grauhaarige Angeklagte saß bei der Urteilsverkündung regungslos im Saal. An die Tat selbst könne er sich nicht mehr erinnern, hatte er in dem Verfahren gesagt. Bis zu drei Promille soll er im Blut gehabt haben, als er seine Frau fesselte, ihr eine Flasche in den After einführte und sie minutenlang mit einem Gürtel würgte.
Sie habe ihn Trunkenbold genannt, hatte er noch bei einer ersten Vernehmung gesagt. Dann sei der Mann „ausgetickt“, urteilte der Richter. Nach der Tat ließ der Angeklagte die Schwerverletzte zurück und kaufte sich an einer Tankstelle acht Flaschen Bier. „Das war glasklar Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“, sagte seine Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf nach der Urteilsverkündung. Verteidigung und Anklage hatten zuvor in ihren Plädoyers beide lebenslange Haft gefordert. Allerdings urteilte Richter Winkelmann, dass wegen des Alkoholkonsums und einer möglichen, aber nicht nachweisbaren psychischen Störung „keine besondere Schwere der Schuld“ vorliege.
Dadurch könnte ihr Mandant nach 15 Jahren auf freien Fuß kommen, sagte Stiefel-Bechtold. Bei besonderer Schwere wären es vermutlich 20 Jahre Gefängnis gewesen.