Der 19-Jährige wird zunächst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Eine 17-Jährige hat das Landgericht Stuttgart ebenfalls wegen Mordes zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Gericht sah bei ihr von der Höchststrafe ab, weil sie die Haft wegen ihres jungen Alters besonders treffe. Gegen das Urteil ist Revision möglich. Aus Sicht der Eltern des Opfers ist es zu milde ausgefallen.
STUTTGART