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TAUBERBISCHOFSHEIM: Erst Sekundenschlaf, dann Fahrverbot

TAUBERBISCHOFSHEIM

Erst Sekundenschlaf, dann Fahrverbot

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    Symbolbild
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    Auch wenn der Arbeitgeber mehr oder minder unverhohlen Druck ausübt, sollte man es sich gut überlegen, ob man tatsächlich das unkalkulierbare Risiko einer weiten Dienstreise trotz absehbarer Übermüdung auf sich nimmt. Um diese Erkenntnis reicher und ein Lehrgeld ärmer ist jetzt auch ein 35 Jahre alter Angestellter aus Bitterfeld, der es leider nicht gewagt hatte, sich dem „Wunsch“ seines Chefs zu widersetzen. Er muss nach dem Urteil des Strafrichters am Tauberbischofsheimer Amtsgericht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro zahlen. Noch härter wird ihn aber wohl der Führerscheinentzug treffen: Er darf für die nächsten sechs Monate kein Auto fahren.

    Der Angeklagte war am 8. August letzten Jahres nach seiner normalen Schicht auf Geheiß seines Vorgesetzten gegen 18 Uhr in einem gemieteten Mercedes von Bitterfeld nach Backnang aufgebrochen. Und obwohl er sich am Steuer mit einem Kollegen hatte abwechseln können, bewahrte ihn dies nicht davor, kurz einzunicken, als mal wieder er an der Reihe war. Sein Sekundenschlaf hatte zur Folge, dass er – trotz bester Straßenverhältnissen und kaum Verkehr – gegen 22 Uhr auf einem fast geraden Stück der A 81 bei Ahorn von der Fahrbahn abkam. Dabei rammte er die Betonverankerung der Ausfahrtstafel und überschlug sich mit dem Fahrzeug.

    Er selbst büßte den Unfall mit dem Bruch des ersten Lendenwirbels; sein Beifahrer erlitt ein Schädeltrauma, eine Fraktur des Sprunggelenks und ebenfalls eine Verletzung an der Wirbelsäule.

    Besorgt um Kollegen

    Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 2800 Euro (70 Tagessätze a 40 Euro) sowie eine Sperre seiner Fahrerlaubnis für elf Monate, wogegen der Mann Einspruch eingelegt hatte – mit dem vorrangigen Ziel, den Entzug der Fahrerlaubnis vom Tisch zu bekommen oder doch zumindest eine Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen.

    Zu den nun erhobenen Vorwürfen schwieg der Angeklagte zunächst und überließ es seiner Verteidigerin, das Wort für ihn zu ergreifen. Diese schilderte die Zwangslage ihres Mandanten und betonte, dass er aus Sorge um seinen Arbeitsplatz keine Möglichkeit gesehen habe, sich dem Ansinnen seines Arbeitgebers zu widersetzen. Auch habe er in seinem Kollegen leider niemanden gehabt, der das Fahren für ihn hätte übernehmen können, denn auch diesem sei es nicht gut gegangen.

    Da der Angeklagte aber den seinerzeit herbeieilenden Zeugen und der Polizei gegenüber noch am Unfallort spontan geäußert hatte, er sei wohl kurzzeitig eingeschlafen, wurde er jetzt auch vom Gericht wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.

    Dennoch konnte er hinsichtlich der Geldstrafe sowie der Sperrdauer einen Erfolg erzielen. Die 70 Tagessätze reduzierte das Gericht auf 50 und statt der ursprünglichen 40 Euro muss der Verurteilte nur 35 Euro pro Tag aufbringen. Auch dem für ihn wichtigsten Anliegen wurde seitens des Gerichts teilweise entsprochen: Die Sperre wurde auf nur noch sechs Monate verkürzt. Der Grund für die Milde des Gerichts war laut Urteilsbegründung nicht nur die als wahr unterstellte Zwangslage des Verurteilten. Zu seinen Gunsten wurde vor allem berücksichtigt, dass er nicht nur selbst verletzt worden war, sondern sich in erster Linie um seinen Kollegen gesorgt hatte.

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