Die fristlose Kündigung für den Tauberbischofsheimer Jugend-Fechttrainer Sven T. wegen angeblicher sexueller Übergriffe auf junge Athletinnen war falsch. In einem Teilurteil erklärte das Arbeitsgericht Heilbronn am Donnerstag die Kündigung des Landessportverbandes vom 22. Dezember 2016 für unwirksam.
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