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Großrinderfeld: Gemeinderat Großrinderfeld diskutiert erneut über die Abschaffung der unechten Teilortswahl

Großrinderfeld

Gemeinderat Großrinderfeld diskutiert erneut über die Abschaffung der unechten Teilortswahl

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    Der Großrinderfelder Gemeinderat beschloss bei der nächstmöglichen Kommunalwahl auf die unechte Teilortswahl zu verzichten.
    Der Großrinderfelder Gemeinderat beschloss bei der nächstmöglichen Kommunalwahl auf die unechte Teilortswahl zu verzichten. Foto: Matthias Ernst

    In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 3. Dezember, im Bürger- und Vereinsheim in Ilmspan stand ein bedeutendes Thema auf der Tagesordnung: die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Bürgermeister Johannes Leibold präsentierte die Beschlussvorlage und erläuterte die Hintergründe sowie die Konsequenzen des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom 19. Juli 2022.

    Das Urteil bezog sich auf die Gemeinderatswahl 2019 in Tauberbischofsheim, die aufgrund einer ungerechten Repräsentation der Teilorte wiederholt werden musste. Der VGH stellte klar, dass die bisherigen Toleranzen in der Sitzverteilung nicht mehr haltbar sind. Die unechte Teilortswahl, ein Überbleibsel der Gemeindereform vor 50 Jahren, gerät seither verstärkt in die Kritik. "In diesem Fall könnte man fast sagen, eine unendliche Geschichte", betonte Leibold, weil das Thema schon öfter im Gemeinderat behandelt wurde.

    Die Abschaffung könnte die Wahlbeteiligung fördern

    Die unechte Teilortswahl führt laut Innenministerium zu überproportional vielen ungültigen Stimmen, einer erhöhten Komplexität des Wahlsystems und einer aufgeblähten Zahl von Gemeinderatsmandaten. Großrinderfeld erreichte bei der letzten Kommunalwahl sogar landesweite Aufmerksamkeit, weil man am meisten ungültige Stimmen hatte. Hauptamtsleiter Fabian Richter musste das sogar dem SWR erklären. Zudem erschwert sie es zunehmend, ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zu gewinnen. So stellte sich bei der Wahl 2024 in Ilmspan zum Beispiel nur ein Kandidat zur Verfügung, in Gerchsheim blieb ein Sitz sogar unbesetzt.

    Das Urteil des VGH setzt neue Maßstäbe für die Sitzverteilung. Kommunen stehen vor der Wahl entweder die unechte Teilortswahl abzuschaffen oder eine rechtskonforme Optimierung der Sitzverteilung vorzunehmen. Beide Optionen erfordern Änderungen der Hauptsatzung, die mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden müssen.

    Die Abschaffung der unechten Teilortswahl könnte die Wahlbeteiligung fördern, die Anzahl ungültiger Stimmen reduzieren und die Wahlen transparenter gestalten. Gleichzeitig würde sie das Risiko zukünftiger Wahlanfechtungen minimieren. "Die Zusammensetzung des Rates sollte den tatsächlichen Wählerwillen widerspiegeln, und das aktuelle System wird diesem Anspruch nicht mehr unbedingt gerecht", erklärte Leibold.

    Der Gemeinderat ist für die Abschaffung, der Ortschaftsrat war sich uneinig

    Der Gemeinderat sprach sich in der Sitzung mehrheitlich für die Abschaffung der unechten Teilortswahl aus. Ralf Schieß sah das Problem, dass vor allem die kleineren Ortsteile Schwierigkeiten bekommen könnten, einen Kandidaten aus dem Ortsteil in den Gemeinderat zu bringen: "Für Schönfeld und Ilmspan wird es etwas schwieriger".

    Im Ortschaftsrat hingegen war man sich uneinig über die Abschaffung. Hubert Kraus erwiderte auf den Einlass von Schieß, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlverhalten ändern müssten, um Kandidaten aus dem Ortsteil in den Gemeinderat zu bringen. In Ilmspan war man eher der Meinung, die unechte Teilortswahl beizubehalten. Sven Schultheiß war es wichtig, dass die Ortsverfassung bleibt und damit die Ortsvorsteher im Gemeinderat beratend teilnehmen können, ansonsten sei man in Großrinderfeld "latent dafür".

    Ähnlich sieht man es auch in Gerchsheim, ergänzte Peter Weingärtner. Über die konkrete Änderung der Hauptsatzung soll in einer kommenden Sitzung abgestimmt werden. "Wir müssen uns dieser Herausforderung stellen und ein klares Zeichen setzen", so Bürgermeister Leibold abschließend.

    Mit diesem Schritt folgt Großrinderfeld dem Beispiel zahlreicher Gemeinden in Baden-Württemberg, die das überholte System bereits reformiert haben. Ob die qualifizierte Mehrheit im Gemeinderat zustande kommt, bleibt jedoch abzuwarten.

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