TAUBERBISCHOFSHEIM (JUBO) Für ihre Aktien der Weinig International AG bekommen die Kleinanleger nun endgültig pro Aktie 33,50 Euro. Das Landgericht Mosbach - Kammer für Handelssachen - hat jetzt die vom Unternehmen angebotene Barzahlung für angemessen erklärt. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht.
Die Weinig International AG handelt bereits seit 2002 nicht mehr an der Börse. Im Jahr 1998 gegründet, wurde 2000 die Gesellschaft in die Weinig International AG umgewandelt.
Bereits vor vier Jahren, in der Hauptversammlung der Michael Weinig AG vom 30. August 2002, wurde beschlossen, dass die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Weinig International AG, gegen Barzahlung übertragen werden sollte.
Der Ausschluss der Kleinanleger ist dabei nur möglich, wenn ein Aktionär Aktien in Höhe von 95 Prozent des Grundkapitals hält. Von den neun Millionen Stückaktien der Michael Weinig AG hielt der von kuwaitischen Investoren kontrollierte Mehrheitseigentümer 96,1 Prozent der Anteile am Unternehmen, und konnte die Kleinaktionäre daher gemäß einem Gesetz aus dem Unternehmen mit Hilfe des so genannten "Squeeze out Verfahren" "heraus drücken" - mit der Bedingung, den Kleinaktionären eine angemessene Barzahlung zu gewähren. Sie besaßen 349 704 Aktien des Unternehmens.
Ärger gab es bei dem Unternehmen, das Maschinen für die Massivholzverarbeitung weltweit produziert, immer wieder zwischen der Mehrheitsaktionärin und den Minderheitsaktionären, weil nur auf Zustimmung oder Ablehnung der kuwaitischen Investorengruppe, gebündelt in der Weinig International AG, Beschlüssen zugestimmt oder sie abgelehnt wurden.
Karl Wachter, Vorstandsvorsitzender der Weinig International AG begründet auf Nachfrage der MAIN-POST den Vorteil der Aktienübertragung an sein Unternehmen damit, dass dies einen schnelleren und direkteren Einfluss im Geschäft ermögliche. Fristen seien bei Satzungsänderungen nicht mehr einzuhalten. Darüber hinaus ergebe sich für das Unternehmen eine enorme Kostenersparnis, weil unter anderem Werbung und Aufwand für die öffentlichen Hauptversammlungen wegfallen.
Zunächst scheiterte aber 2002 die vollständige Übernahme der Aktien aller Kleinaktionäre, weil die Weinig International AG ihnen keine Barabfindung angeboten hatte, sondern lediglich Anteile an der eigenen Gesellschaft im Tausch gegen die Michael-Weinig-Papiere. Das lehnten sie ab.
Weinig bot den Kleinaktionären daraufhin zunächst 24 Euro je Aktie als Barabfindung an. Auch das lehnten die Minderheitsaktionäre kategorisch ab, weil sie es für nicht angemessen hielten. Ein vom Landgericht Mosbach bestellter, sachverständiger Prüfer kam im Jahr 2002 zu dem Ergebnis, dass die anschließend von der Hauptaktionärin festgelegte, erhöhte Barabfindung von 33,50 Euro für je eine Stückaktie, angemessen ist.