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Grünsfeld: Gesundheitstage des VdK-Kreisverbands Tauberbischofsheim mit Schwerpunkt "Nächstenpflege"

Grünsfeld

Gesundheitstage des VdK-Kreisverbands Tauberbischofsheim mit Schwerpunkt "Nächstenpflege"

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    Unter anderem bei einer Klausurtagung im Juli 2022 in Mannheim standen auch beim VdK-Kreisverband Tauberbischofsheim die Kampagne des VdK-Bundesverbands zum Thema „Nächstenpflege“ sowie entsprechende Forderungen und Aktionen im Mittelpunkt.
    Unter anderem bei einer Klausurtagung im Juli 2022 in Mannheim standen auch beim VdK-Kreisverband Tauberbischofsheim die Kampagne des VdK-Bundesverbands zum Thema „Nächstenpflege“ sowie entsprechende Forderungen und Aktionen im Mittelpunkt. Foto: Peter D. Wagner

    „Nächstenpflege – Chancen und Herausforderungen in der Zukunft“ lautet das Leitthema bei den dritten Gesundheitstagen des VdK-Kreisverbandes (KV) Tauberbischofsheim am Samstag, 13. und Sonntag, 14. Mai, in und vor der Stadthalle der Stadt Grünsfeld. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des VdK entnommen.

    Dabei werden an beiden Tagen zu Themen wie Pflege, Barrierefreiheit, Rente, Reha und Soziales  sowohl eine Ausstellung als auch viele Fachvorträge präsentiert. Ein Rahmenprogramm mit zahlreichen Musikgästen sowie einer Bewirtung mit vielfältigen Angeboten runden die VdK-Gesundheitstage kulturell und kulinarisch ab.

    Umfrage zur häuslichen Pflege

    Das Thema häusliche Pflege beschäftigt den VdK intensiv. Im Frühjahr 2021 hatte der VdK-Bundesverband zur Teilnahme an einer Umfrage und Studie zur Situation der häuslichen Pflege aufgerufen. Daran beteiligten sich auch zahlreiche Mitglieder des KV Tauberbischofsheim, ebenso an einer 2022 gestarteten Kampagne des VdK-Bundes- und des Landesverbandes Baden-Württemberg mit dem Titel „Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung“. Zusätzlich veranstaltete der KV in Königshofen eine öffentliche Podiumsdiskussion zu diesem Thema und erläuterte bei Gesprächsrunden in der Tauberbischofsheimer Geschäftsstelle die Anforderungen insbesondere an häusliche Pflege. Ebenso stand die Kampagne bei einer Klausurtagung im Juli 2022 in Mannheim auf der Agenda. Damals wurde ein gesonderter Arbeitskreis gegründet, der sich seither mit den Herausforderungen und Problematiken sowie möglichen Perspektiven und Änderungen der Nächstenpflege auseinandersetzt.

    Im Dezember 2022 unternahmen Vertreter des KV Tauberbischofsheim eine Exkursion nach Stuttgart in den Baden-Württembergischen Landtag. Bei einem Empfang durch Landtagsvizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Reinhart konnte die Delegation die Kampagne „Nächstenpflege“ und die Forderungen des VdK vorstellen, verbunden mit der Bitte um Unterstützung durch die Landesregierung. „Wunsch und Wirklichkeit, wie sich die Pflege zuhause gestaltet, gehen oft weit auseinander. Woran es konkret mangelt, wissen zumeist nur die Betroffenen und deren engste Angehörige selbst“, bekräftigt der VdK-KV-Vorsitzende Kurt Weiland die in Stuttgart vorgebrachten Argumente.

    Häusliche Pflege bringe Angehörige an Grenzen

    „Seine Nächsten zuhause zu pflegen, ist erfüllend, bringt einen aber auch oft körperlich, seelisch und finanziell an die eigenen Grenzen“, attestiert Arbeitskreisleiter Stephan Bürschgen. „Wer einen zu pflegenden Angehörigen hat, ist ein geplagter Mensch“, schließt er aus Erfahrungen und Erlebnissen sowohl im engsten Familienkreis als auch im näheren Bekanntenkreis. „Insbesondere auch für berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind die höchst beanspruchenden Anforderungen oft weder leistbar noch zumutbar“, gibt er zu bedenken.

    Mehr Unterstützungsangebote für die Pflegenden, mehr Zeit zum Pflegen ohne finanzielle Sorgen, mehr Hilfe im Haushalt und bei der Betreuung sowie mehr Rente“, lauten wesentliche Forderungen des Sozialverbandes VdK Deutschland inklusive des KV Tauberbischofsheim, des Vorsitzenden Kurt Weiland, und des themenspezifischen Arbeitskreises. Erforderliche Maßnahmen seien vor allem eine regelmäßige Erhöhung des Pflegegelds und Pflegebudgets zuzüglich der Entlastungsbeträge, ein „Care-Gehalt“, die Anrechnung von Rentenpunkten für pflegende Angehörige und eine Begrenzung der Kostenheranziehung von Ehepartnern oder Angehörigen beim Eigenanteil insbesondere in der stationären Pflege.

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