(lsw) Kirchenglocken dürfen auch nachts läuten, wenn ein bestimmter Geräuschpegel nicht überschritten wird. Im Heilbronner „Glockenstreit“ wies das Landgericht am Montag die Klage eines Rentnerehepaares ab, das sich durch den Glockenschlag der Peterskirche im Stadtteil Neckargartach in der nächtlichen Ruhe gestört fühlt. Die über 70 Jahre alten Kläger wohnen rund 80 Meter vom Kirchturm entfernt. Nach Angaben des Gerichts liegt die Lärmbelastung dort aber unter dem nachts zulässigen Grenzwert von 40 Dezibel.
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