Das Grünsfelder Unternehmen Waiweldai muss die außerordentliche Kündigungen seines Betriebsratsvorsitzenden zurücknehmen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Heilbronner Arbeitsgerichtes vom vergangenen Donnerstag. Die Geschäftsführung des Unternehmens wollte vom Gericht die Kündigung wegen Rauchens während der Arbeitszeit (wir berichteten) bestätigen lassen, nachdem der Betriebsrat sie abgelehnt hatte.
GRÜNSFELD/HEILBRONN (HVB)