Die Rückgabe von Pfandmarken für die Bio- und Papiertonnen an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) wurde bisher rege genutzt. Pfandmarken, die an den AWMT zurückgegeben werden, werden mit dem nächsten Gebührenbescheid im Jahr 2024 verrechnet. Jedoch können nur Pfandmarken für den Gebührenbescheid 2024 berücksichtigt werden, die bis zum 1. Februar 2024 beim AWMT eingegangen sind, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.
Tauberbischofsheim