Es war ganz schön dicker Tobak, was sich Polizeibeamte von einem zur Tatzeit Heranwachsenden zwischen August 2011 und Juli 2012 hatten anhören müssen. Die Quittung für die Beleidigungen und auch Drohungen sowie für den Missbrauch von Notrufen und Berufsbezeichnungen ereilte den aus der JVA Würzburg vorgeführten, gelernten Elektroinstallateur nun in Form einer Jugendstrafe von acht Monaten. Dass die Sanktion nicht härter ausgefallen war, hatte der vor dem Jugendschöffengericht in Tauberbischofsheim angeklagte, inzwischen 21 Jahre alte Täter nur seinem umfänglichen, von Reue und Einsicht geprägten Geständnis zu verdanken, das zudem die Anhörung etlicher Zeugen vermeiden half. Außerdem gestand ihm das Gericht zu, dass er aufgrund diverser Hürden auf dem Weg zum Erwachsenwerden zum Zeitpunkt seiner Verfehlungen hinsichtlich seiner Reife noch einem Jugendlichen gleichzusetzen und somit das Jugendstrafrechts gelte.
TAUBERBISCHOFSHEIM