Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung schreibt beim Anbau von Mais in Problem- und Sanierungsgebieten eine späte Bodenprobenahme ab dem Vier-Blatt-Stadium des Maises vor. Bei Schlägen oder Bewirtschaftungseinheiten ab zehn Ar muss der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt und dieser Analysewert in der Düngebedarfsberechnung berücksichtigt werden. Die Proben von Maisflächen für den Nitratinformationsdienst (NID) müssen nach dem Ziehen sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Bei unterbrochener Kühlkette kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte und die Untersuchungsergebnisse werden unbrauchbar.
Tauberbischofsheim