Der Rettungsdienst – so steht es im Gesetzentwurf, den der Landtag vor Kurzem in erster Lesung beraten hat – soll künftig in zwölf Minuten am Einsatzort sein – und das in 95 Prozent der Fälle. Die Neuregelung war nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs notwendig geworden, der die bestehenden Regelungen im Rettungsdienstplan moniert hatte. Dies geht aus einer Pressemeldung des Landtagsvizepräsidenten Wolfgang Reinhart hervor, der die folgenden Informationen entnommen sind.
„Ich begrüße es, dass nun mit einer präzisen Formulierung Rechtsklarheit geschaffen werden soll“, betont Wolfgang Reinhart, nachdem gemäß aktueller Rechtslage lediglich eine Hilfsfrist von „nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten“ verlangt wird.
„Die Dezentralität unserer Strukturen in Baden-Württemberg ist mir in vielerlei Hinsicht ein Herzensanliegen. Das gilt selbstverständlich und erst recht für den Bereich der Notfallrettung, gerade angesichts der Distanzen, die in einem Flächenkreis wie dem Main-Tauber-Kreis oft zu bewältigen sind“, bekräftigt Reinhart, der vor diesem Hintergrund die aktuellen Zahlen für den Main-Tauber-Kreis bei der Landesregierung erfragt hat.
Demnach gab es im Jahr 2023 insgesamt 4.842 Notarztalarmierungen durch die Integrierte Leitstelle. Konkret waren es 1.514 Alarmierungen am Notarztstandort Bad Mergentheim, 555 in Creglingen, 1.366 in Tauberbischofsheim sowie 1.407 in Wertheim. „Diese Zahlen belegen, wie wichtig gerade auch der Standort Wertheim unter Gesichtspunkten der Notfallversorgung ist“, unterstreicht Reinhart.
Die nach derzeitiger Gesetzeslage noch geregelte Hilfsfrist von 15 Minuten wurde laut Auskunft des Innenministeriums in den Jahren 2020 und 2021 in 90,8 Prozent bzw. 90,4 Prozent der Fälle gewahrt und im Jahr 2022 in 89,3 Prozent der Fälle. „Ein Herzinfarkt ist auf dem Land genauso gefährlich wie in der Stadt. Der Erreichungsgrad des Zielwertes von 95 Prozent muss deshalb dringend gesteigert werden“, mahnt Wolfgang Reinhart.
„Alle angestoßenen Entwicklungen im Rettungsdienst, die im Entwurf für die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes berücksichtigt sind, zielen darauf ab, die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung unter Berücksichtigung aller relevanten Planungskriterien noch passgenauer sicherzustellen“, so Thomas Blenke, der Staatssekretär des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg. Es sei deshalb davon auszugehen, dass sich diese Projekte nicht nur auf die Eintreffzeit, sondern ebenso auf die Prähospitalzeit bei sogenannten Tracer-Diagnosen wie etwa Herzinfarkt oder Schlaganfall positiv auswirken.
„Es ist völlig klar, dass die Notfallrettung künftig gleichermaßen auf der Kreisebene und nicht etwa zentral von entfernten Metropolregionen aus koordiniert werden muss. Diese dezentralen Strukturen müssen weiterhin gestärkt werden, damit die Hilfsfristen, die im Kern dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung dienen, ebenfalls im ländlichen Raum gewahrt werden können“, unterstreicht Wolfgang Reinhart, der von daher auch die Errichtung eines neuen Luftrettungsstandorts in Ravenstein begrüßt und unterstützt.
Bislang werde nämlich, wie das Innenministerium mitteilt, der Main-Tauber-Kreis noch vornehmlich durch den Rettungshubschrauber „Christoph 65“ aus Dinkelsbühl versorgt. Maßgeblich für die Standortentscheidung zugunsten Ravensteins, von wo aus das Gebiet des Main-Tauber-Kreises künftig mit abgedeckt werde, sei im Rahmen einer Strukturanalyse die Zielsetzung gewesen, jeden Notfallort in Baden-Württemberg binnen 20 Minuten ab Alarmierung mit einem Luftrettungsmittel zu erreichen sowie bei schwer erkrankten oder schwer verletzen Personen, etwa bei Schlaganfällen oder Schädel-Hirn-Traumata, eine Prähospitalzeit von nicht länger als 60 Minuten gewährleisten zu können. Mit dem neuen Standort in Ravenstein werde damit „die Erreichbarkeit des Main-Tauber-Kreises mit Luftrettungsmitteln wesentlich verbessert“, sind Staatssekretär Thomas Blenke und Wolfgang Reinhart unisono überzeugt.