Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – ausgenommen Getränke – nur sieben statt 19 Prozent. Aktuell ist diese Umsatzsteuersenkung, die vor dem Hintergrund der Coronapandemie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eingeführt und mehrfach verlängert worden war, bis 31. Dezember 2023 befristet, heißt es in einer Pressemitteilung des Landtagsvizepräsidenten, Wolfgang Reinhart, der auch folgende Informationen entnommen sind.
Tauberbischofsheim