Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Tauber
Icon Pfeil nach unten

Tauberbischofsheim: Verfahrenslotse im Jugendamt Tauberbischofsheim unterstützt junge Menschen mit Behinderung

Tauberbischofsheim

Verfahrenslotse im Jugendamt Tauberbischofsheim unterstützt junge Menschen mit Behinderung

    • |
    • |
    Martin Wunsch kümmert sich seit Mitte 2024 als Verfahrenslotse im Landratsamt um Menschen mit Behinderung.
    Martin Wunsch kümmert sich seit Mitte 2024 als Verfahrenslotse im Landratsamt um Menschen mit Behinderung. Foto: Matthias Ernst

    Seit dem 1. Juni 2024 ist der Verfahrenslotse für die Eingliederungshilfe im Jugendamt des Landkreises im Einsatz. Diese Position wurde im Rahmen der zweiten Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) eingeführt, das die Integration der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen in die Jugendhilfe weiter vorantreibt.

    In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags im Saal des Landratsamtes am 18. Februar 2025 berichtete der Verfahrenslotse Martin Wunsch über seine bisherigen Erfahrungen und die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Wunsch selbst ist bereits seit über 20 Jahren im Landratsamt und bringt langjährige Erfahrung im Bereich der Sozialarbeit und Eingliederungshilfe mit. "Es ist wichtig, dass man die Menschen berät und unterstützt", beschrieb er vor dem Gremium seine Aufgabe.

    Staunen über die Leistung der Elterm

    Dazu geht er selbst viel persönlich zu den betroffenen Familien, von denen es vielen nicht möglich ist, selbst ins Landratsamt zur Beratung zu kommen. Dabei ist er immer wieder erstaunt, "was Eltern schon geleistet haben". Für seine Stelle gab es keine Vorbilder, sodass sich die ganzen Verfahrenslotsen in Baden-Württemberg selbst organisiert haben und einen guten Austausch pflegen, berichtete er. In seinem Bericht vor dem Jugendhilfeausschuss gab er nicht nur Einblicke in die Einzelfallberatung, sondern ging auch auf die Herausforderungen und Fortschritte bei der organisatorischen Umstellung ein.

    Mit dem KJSG, das im Juni 2021 in Kraft trat, verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen in den Jugendämtern zu bündeln. Während bisher das Jugendamt nur für seelische Behinderungen verantwortlich war, sollen ab dem Jahr 2028 auch Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen dort betreut werden. Damit entsteht ein einheitliches System, das betroffenen Familien eine zentrale Anlaufstelle bietet.

    Verfahrenslotse unterstützt Familien und Amt

    Die zweite Stufe der Reform trat am 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtete die Jugendämter zur Einrichtung eines Verfahrenslotsen. Dieser hat eine doppelte Aufgabe: Er begleitet junge Menschen und ihre Familien bei der Antragstellung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig unterstützt er das Jugendamt bei der schrittweisen Zusammenführung der Leistungsbereiche und berichtet regelmäßig über seine Erfahrungen mit anderen beteiligten Stellen und Rehabilitationsträgern.

    Derzeit ist die Funktion des Verfahrenslotsen bis zum 31. Dezember 2027 befristet, da ab 2028 die vollständige Eingliederungshilfe in die Zuständigkeit der Jugendämter übergehen soll. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, diese Position dauerhaft zu etablieren. Der Deutsche Landkreistag spricht sich hingegen für die befristete Beibehaltung aus. Das liege vor allem an der unzureichenden gesetzlichen Ausgestaltung, erläuterte Jugendamtsleiter Martin Frankenstein auf Nachfrage aus dem Gremium. Es sei nicht möglich, dass ein Bundesgesetz den Landratsämtern und kreisfreien Städten vorschreibt, wie sie ihre Personalgestaltung vornehmen müssen.

    Die Einrichtung der Verfahrenslotsen wird als bedeutender Schritt zur Umsetzung einer inklusiven Jugendhilfe gesehen. Der Jugendhilfeausschuss nahm den Bericht von Martin Wunsch zur Kenntnis und wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten. Joachim Markert sprach Wunsch seinen Dank aus und regte an, sich auch mal über die Familienzentren, die in vielen Kommunen im Main-Tauber-Kreis vorhanden sind, bekannt zu machen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden