Bei der Sanierung der Straße von Vilchband nach Bowiesen war aufgefallen, dass ein öffentlicher Feldweg nicht mehr in gewohnter Weise zu nutzen war, und das schon seit 40 Jahren. Dadurch ist es unmöglich, ein zurückgesetztes Grundstück mit Obstbäumen über öffentlichen Grund zu erreichen. Dieses Recht hat aber grundsätzlich jeder Grundstücksbesitzer, führte Bürgermeister Marcus Wessels aus, der eine verzwickte Situation entschärfen wollte.
1975 hat eine Privatperson auf einem Teil des Feldweges eine Garage errichtet. Die Umlegung des Feldweges erfolgte jedoch nicht, obwohl alles notariell beurkundet wurde. Der damalige Bauherr ist mittlerweile verstorben. Außerdem wurde ein Feldweg oberhalb des Obstbaumgrundstücks umgepflügt und als Ackerland genutzt. Nun ist die Planung, diesen Weg an den Rand des Grundstücks zu verlegen und mit einer neue Zufahrt vom Grammelter Weg zu erschließen. Dadurch wäre allen geholfen, sagte Bürgermeister Wessels. Seine Ratskollegen sahen es ähnlich, allerdings gab es schon Einsprüche mehrerer Bürger. Die waren mit der neuen Situation unzufrieden und einer mahnte an, die Versäumnisse der Vergangenheit doch jetzt nachzuholen. Ein Betroffener saß im Zuschauerbereich und sprach von Gewohnheitsrecht und dass er schon immer über den nun zu entwidmenden Feldweg fahre.
Dem entgegnete Wessels, dass er dann aber nur über Privatgrund zu seinem Grundstück gelangen könne. Der Betroffene sagte, dass er dies mit dem Einverständnis des Eigentümers tue.
Letztlich beschloss der Rat die Entwidmung der alten Wege und den Bau des neuen, der auch eine besser ausgebaute Zufahrt zu einer landwirtschaftlichen Lagerhalle einschließt.