Das Umweltschutzamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bittet dringend, bei Wasserent-nahmen aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser derzeit zurückhaltend zu sein und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Hintergrund ist demnach, dass in Flüssen und Bächen das Wasser knapp wird. Falls sich die Situation weiter verschlechtert, ist mit einem grundsätzlichen Verbot von Wasserentnahmen aus allen öffentlichen Gewässern zu rechnen.
Wasserentnahmen bedürfen laut Pressemitteilung einer schriftlichen Erlaubnis durch das Landratsamt. Eine Entnahme ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Landratsamt empfiehlt daher, Wasserentnahmen grundsätzlich vorher mit der Behörde abzustimmen.
Geringe Mengen auch ohne Erlaubnis
Ohne Erlaubnis zulässig sind der Pressemitteilung zufolge nur Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch, wie beispielsweise das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen, sofern es sich um geringe Mengen handelt. Lediglich für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau dürfen zur Entnahme auch Pumpen benutzt werden.