Im Main-Tauber-Kreis sind am Montag zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt worden. Damit liegt die Anzahl der bislang infizierten Personen bei 60.
Das schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die Betroffenen leben im Gebiet der Stadt Bad Mergentheim. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet.
Bei der Bestätigung einer Coronavirus-Infektion muss das Gesundheitsamt im Landkreis unverzüglich die betreffende Person verständigen und deren Kontaktpersonen ermitteln. Für die infizierte Person und ihre Kontaktpersonen wird eine häusliche Isolation angeordnet, sofern kein Klinikaufenthalt erforderlich ist.
Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung
An dieser Vorgehensweise soll weiterhin festgehalten werden. Allerdings könnte sich bei einer größeren Zahl von bestätigten Fällen an einem Tag eine Menge an Arbeit ergeben, die das Gesundheitsamt trotz massiver Personalverstärkung aus anderen Bereichen des Landratsamtes nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit leisten kann.
Um darauf vorbereitet zu sein, hat das Landratsamt vorsorglich eine Allgemeinverfügung erlassen, die bei Bedarf ab diesem Dienstag, 24. März, für den gesamten Main-Tauber-Kreis umgesetzt werden könnte. Im Kern geht es dabei darum, dass infizierte Personen und deren Kontaktpersonen sich nach Bekanntgabe der Diagnose automatisch in häusliche Isolation begeben müssen, ohne dass es das Gesundheitsamt im Einzelfall schriftlich anordnet.
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Die Corona-Verordnung der Landesregierung wurde zudem an die Bund-Länder-Leitlinien vom Sonntag, 22. März, angepasst. So ist beispielsweise der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten.