Das Urteil des Schwurgerichts Schweinfurt hat sich bereits am zweiten Verhandlungstag abgezeichnet, nachdem der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorgetragen hatte. Demnach konnte er zumindest nicht ausschließen, dass die Einsichtsfähigkeit der Angeklagten, die am 19. April letzten Jahres ihre Mutter mit 14 Messerstichen getötet hatte, zur Tatzeit völlig aufgehoben und sie damit schuldunfähig war.Freispruch und UnterbringungAn diesem Montag fällte die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt ihr Urteil: Freispruch vom Vorwurf des Totschlags beziehungsweise der Körperverletzung mit die ...
Schweinfurt
44-Jährige tötete ihre Mutter mit 14 Messerstichen
Dennoch sprach das Schwurgericht die Angeklagte vom Vorwurf des Totschlags frei. Warum die Frau zur Tatzeit schuldunfähig war.
