Das Urteil des Schwurgerichts Schweinfurt hat sich bereits am zweiten Verhandlungstag abgezeichnet, nachdem der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorgetragen hatte. Demnach konnte er zumindest nicht ausschließen, dass die Einsichtsfähigkeit der Angeklagten, die am 19. April letzten Jahres ihre Mutter mit 14 Messerstichen getötet hatte, zur Tatzeit völlig aufgehoben und sie damit schuldunfähig war.
Schweinfurt