In diesem Jahr feiert Werneck sein 800-jähriges Bestehen. Nach jetzigem Kenntnisstand wird der Name Werneck im Jahre 1223 erstmals urkundlich erwähnt, und zwar in zwei Urkunden. In beiden geht es um die Schenkung des Gutes Werneck durch Bodo von Ravensburg III. an den Deutschen Orden. In einer ersten Urkunde vom 9. April 1223 bestätigt Papst Honorius III. die Schenkung. In einer zweiten Urkunde vom 10. August 1223 regelt der erst zwölfjährigen König Heinrich VII. das Verhältnis zwischen dem Deutschen Orden und den Erben.
Werneck