Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Schweinfurt: Ab 20. Dezember: Einlasskontrollen am Landratsamt

Schweinfurt

Ab 20. Dezember: Einlasskontrollen am Landratsamt

    • |
    • |

    Ab Montag, 20. Dezember, gilt eine 3G-Nachweispflicht beim Zutritt zum Landratsamt, der Zweigstelle des Gesundheitsamtes am Hainig, den Räumen des Zensus und zu allen Innenräumen der Bauhöfe und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen. Das geht aus einem Presseschreiben des Schweinfurter Landratsamtes hervor.

    Der Zutritt ist ab dann nur mit einem gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie einem Ausweisdokument möglich. Als getestet gilt, wer vor maximal 24 Stunden einen PoC-Antigentest (Schnelltest) oder vor maximal 48 Stunden einen PCR-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt hat. Mitgebrachte oder vor Ort durchgeführte Selbsttests können nicht akzeptiert werden.

    Die 3G-Regelung gilt nicht für die Außenbereiche der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen und der Bauhöfe.

    Kinder bis zum sechsten Lebensjahr oder Kinder, die noch nicht eingeschult wurden sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Das Alter des Kindes ist durch entsprechende Dokumente glaubhaft zu machen (z.B. Schülerausweis oder Monatsticket).

    Besucherinnen und Besucher sollten vor Terminen genügend Zeit für die Kontrolle einplanen, wie es in dem Schreiben abschließend heißt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden