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Kreis Schweinfurt: Afrikanische Schweinepest: Wildschwein-Monitoring wird intensiviert

Kreis Schweinfurt

Afrikanische Schweinepest: Wildschwein-Monitoring wird intensiviert

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    Am 15. Juni bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem aufgrund von Krankheitssymptomen erlegten Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Daraufhin weitet Bayern seine Maßnahmen zur Abwehr der ASP weiter aus, teilt das Landratsamt Schweinfurt in einem Schreiben mit den nachfolgenden Informationen entnommen wurden.

    Der erste Fall war in Deutschland im September 2020 bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg festgestellt worden. Seitdem werden die Präventionsmaßnahmen aufgrund neuer Entwicklungen in Bayern regelmäßig an die entsprechenden Lagen angepasst.

    Aufgrund des nun in Hessen positiv getesteten Wildschweins wird auch im Landkreis Schweinfurt das Monitoring bei Wildschweinen massiv intensiviert, um einen etwaigen Eintrag schnellstmöglich zu identifizieren. Im Vorfeld kam es bereits seitens des Landratsamts Schweinfurt und den Hegegemeinschaftsleitungen zu einem gemeinsamen Austausch.

    Allgemeinverfügung gilt ab dem 22. Juni 2024

    Entsprechend sind ab 22. Juni Jagdausübungsberechtigte in den Revieren der Gemeinde Wasserlosen und des Marktes Werneck verpflichtet, Fall- und Unfallwild inklusive des Fundortes an das Veterinäramt am Landratsamt in Schweinfurt zu melden und mittels spezieller Wildmarke zu kennzeichnen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung kann unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen nachgelesen werden.

    Gesund erlegte Wildschweine sowie auffällig erlegte Wildschweine in diesen Gebieten sind durch die Jäger zu beproben. Im Anschluss sind die Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt Schweinfurt vorzulegen, heißt es in der Mitteilung weiter. Auch diese Tiere sind entsprechend der Vorgaben des Veterinäramtes zu kennzeichnen.

    Fleisch von gesund erlegten Wildschweinen in diesen Gebieten darf erst nach dem Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses in Verkehr gebracht werden. Der Aufbruch dieser Tiere ist über die Verwahrstelle Niederwerrn, Oberwerrner Str. 22, 97464 Niederwerrn (Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr, Freitag 7 bis 13 Uhr, Samstag 9 bis 11 Uhr) zu entsorgen.

    Weitere Auskünfte zum geplanten Vorgehen erhalten Bürgerinnen und Bürger vom Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt, Tel.: (09721)55-310, E-Mail: vetamt@lrasw.de

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