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SCHWEINFURT: Anliefern vor 7 Uhr verboten

SCHWEINFURT

Anliefern vor 7 Uhr verboten

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    Für den gesamten Fußgängerbereich in der Innenstadt, in dem bisher Lieferverkehr zugelassen war, gilt seit Herbst 2015 eine einheitliche Anlieferzeit. Außer sonntags können täglich zwischen 7 und 11 Uhr sowie nur an den Werktagen (Montag bis Freitag) von 18 bis 22 Uhr Waren zu den Geschäften angeliefert werden, was großteils per Lkw und Kleinlieferwagen auch geschieht.

    Außerhalb dieser Zeiten ist ein Befahren der Fußgängerzone also nicht mehr zulässig. Mit dieser Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Zeiten soll eine dauerhaft größere Akzeptanz bei Anlieferern, Handel und Passanten erreicht werden, erklärte Jan von Lackum damals.

    Am Dienstag im Stadtrat war der Ordnungsreferent beim gleichen Thema erneut gefordert. SPD-Stadtrat Norbert Lenhart wollte wissen, wie mit ihm von gestörten Anliegern zugetragenen Anlieferungen am Roßmarkt ab 4.30 Uhr umgegangen wird. Von Lackum ging nicht konkret auf die Uhrzeit ein, wusste aber zu berichten, dass im Bereich des Busbahnhofs zwei Bäckereien bereits ab 7 Uhr geöffnet haben. Eine habe die Ausnahmegenehmigung fürs Anliefern schon vor 7 Uhr gestellt, das man aber aus Gründen der Gleichbehandlung und möglichst breiten Verzicht auf Ausnahmen abgelehnt habe.

    „Vor 6 Uhr ist eine Anlieferung aus Lärmschutzgründen nicht zuzumuten“, erklärte der Referent.

    Die ebenfalls von Lenhart nachgefragten Sanktionsmöglichkeiten reichen von einer Verwarnung ab 30 Euro bis hin zu einem Bußgeld von 75 Euro. Kontrollen? Laut von Lackum sei das um diese Uhrzeit einzig Aufgabe der Polizei. Inwiefern die Inspektion tätig wird, wurde nicht weiter nachgefragt.

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