Zwischen Dezember 2008 und Frühjahr 2009 hatte der Angeklagte mehrfach bei seiner Ex-Freundin angerufen und verlangt, die gemeinsame Tochter zu sprechen. Im Fünf-Minuten-Takt habe das Telefon geklingelt, von morgens bis abends, so die Ex-Freundin vor Gericht. Damit ihn seine Nummer nicht verrät, habe er aus Telefonzellen angerufen. Als die Ex-Freundin das Telefon abstellte, sei er vorbeigekommen, habe im Treppenhaus gelärmt oder versucht, über den Balkon zu klettern. Außerdem soll er sie bei einem Gespräch als „Schlampe“ bezeichnet haben.
SCHWEINFURT