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Arbeitslosengeld bei Resturlaub

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Arbeitslosengeld bei Resturlaub

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    Schweinfurt (b) Bauarbeiter, die sich nach Neujahr arbeitslos gemeldet haben und teilweise kein Arbeitslosengeld erhalten, weil sie aus dem Vorjahr Resturlaub mitbringen, sollten unbedingt innerhalb der Vier-Wochen-Frist Widerspruch bei der Agentur für Arbeit einlegen. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Mainfranken hin. Deren Geschäftsführer Matthias Kirchner benennt einen Fall aus seiner Praxis: "Ein zum Jahresanfang arbeitslos gewordener Bauarbeiter erhält laut Bescheid der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) in Würzburg für mehrere Tage kein Arbeitslosengeld, weil er noch Urlaub aus 2003 hat. Laut Behörde müsse er diesen Urlaub zunächst von seinem früheren Arbeitgeber abgelten lassen." Was gar nicht gehe: dieser Arbeitgeber hat seine Firma nämlich zum 31. Dezember 2003 endgültig geschlossen. Außerdem, so Kirchner, habe die Agentur für Arbeit die allgemeinverbindliche Urlaubsregelung im Baugewerbe missachtet. Danach sei nämlich der Resturlaub im gesamten Folgejahr in Natura einzubringen. Eine Abgeltung dürfe nur erfolgen, wenn der Arbeitnehmer endgültig das Baugewerbe verlässt.

    Kirchner ahnt, dass es eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle gibt, in denen die Agentur für Arbeit zu Unrecht Bauarbeitern das Arbeitslosengeld gekürzt hat.

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