(hh) Um seine offensichtlich notorisch schlechte Haushaltslage zu verbessern, hat ein Ehepaar über Jahre hinweg die Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Landkreis und Arbeitsamt geleimt. In dem Betrugsprozess vor dem Schöffengericht ging es um eine Schadenssumme von erstaunlichen 31 116 Euro, die sich das Paar zu Unrecht unter den Nagel gerissen haben soll.
Die Masche: Die 59-jährige Ehefrau meldet sich arbeitslos. Im Antrag an die Arge gibt sie an, dass sie mit ihrem Mann in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, er aber über keine Einnahmen verfügt. Die Arge-Mitarbeiter glauben das und schicken ab November 2005 bis Ende Mai 2008 Monat für Monat rund 1000 Euro aufs Konto der Eheleute.
Nur: Der Mann (63) hatte sehr wohl Einkünfte und zwar als selbstständiger Kurierfahrer. Angemeldet war bei der Spedition seine Frau. Gefahren ist allerdings er. Warum die Eheleute das so gemacht haben, erklärten sie nicht.
Der als Zeuge gehörte Verwaltungsoberrat erinnerte daran, dass die Eheleute mehrfach wegen fehlender Unterlagen angeschrieben worden waren – ohne Reaktion. Der Angeklagte dementierte das. Er habe schon bei der Abgabe des Antrags auf Sozialleistungen seine Tätigkeit als Subunternehmer angegeben – mündlich. Später habe er sogar einen ganzen Ordner mit Unterlagen zusammengestellt. Eine Bekannte habe diesen Ordner im Arbeitsamt vorbeigebracht.
Der Steueroberrat bedauerte aber: Es existiert keine Aktennotiz zum angeblichen Hinweis auf seine Fahrertätigkeit und auch einen Ordner gibt es nicht. Für den Staatsanwalt war die Sache deshalb klar: Betrug. Gleichwohl griff er die Anregung der Verteidigung auf, die Schadenssumme zu halbieren. Der Angeklagte hatte nämlich den Nachweis erbracht, dass sein Verdienst durch die Kurierfahrten sehr gering war. Allenfalls um die 500 Euro sollen im Monat netto übrig geblieben sein. Diese Höhe wiederum „verrechnete“ das Gericht mit den zu Unrecht bezogenen Arge-Geldern.
Dennoch: Die Quittung für den dreisten Betrug, die die drei Richter ausstellten, war dementsprechend hoch: zehn Monate Freiheitsstrafe für den Mann, den Drahtzieher, und sechs Monate für die Ehefrau, jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Als Auflage hatte der Staatsanwalt die Schadenswiedergutmachung in den drei Jahren Bewährung sowie eine Geldauflage von 1000 Euro für den Mann und 500 Euro für die Frau gefordert.
Das Gericht verzichtete allerdings angesichts der nach wie vor klammen Kasse des Eheleute darauf. Er muss aber 150, sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Wenn sie das nicht tun, droht Knast. Die Arge hat außerdem bereits reagiert und einen so genannten „Rückforderungsbescheid“ an die Eheleute geschickt. Aufgeflogen ist das Ganze übrigens durch einen Anruf der Polizei in anderer Sache bei der Arbeitsvermittlerin – im Mai 2008. Die stoppte daraufhin die weitere Zahlung sofort.