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Alitzheim: B 286-Baustelle bei Alitzheim: Zusätzliches Schild soll Verkehrsteilnehmer noch besser warnen vor Gefahr warnen

Alitzheim

B 286-Baustelle bei Alitzheim: Zusätzliches Schild soll Verkehrsteilnehmer noch besser warnen vor Gefahr warnen

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    Um die Baustelle auf der B 286 bei Alitzheim noch besser abzusichern, hat das Staatliche Bauamt Schweinfurt jetzt ein weiteres Verkehrszeichen aufstellen lassen. Es soll vor der Gefahr eines möglichen Rückstaus an der folgenden Baustellenampel warnen.
    Um die Baustelle auf der B 286 bei Alitzheim noch besser abzusichern, hat das Staatliche Bauamt Schweinfurt jetzt ein weiteres Verkehrszeichen aufstellen lassen. Es soll vor der Gefahr eines möglichen Rückstaus an der folgenden Baustellenampel warnen. Foto: Michael Mößlein

    Um die Baustelle auf der B 286 auf Höhe von Alitzheim noch besser abzusichern, hat das Staatliche Bauamt Schweinfurt am Freitagnachmittag dort ein weiteres Hinweisschild aufstellen lassen. Mehrere Hundert Meter vor der Baustellenampel an der Brücke warnt nun ein Verkehrszeichen die Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr eines sich womöglich bildenden Rückstaus an der Ampel. Zusätzliche Aufmerksamkeit schafft ein orange aufleuchtendes Lichtsignal.

    Bei dem jüngst aufgestellten Schild handelt es sich nach Angaben von Nina Marder, der Pressesprecherin des Staatlichen Bauamts, um eine freiwillige Maßnahme, die über das vorgeschriebene Maß an Sicherheitsvorkehrungen an Straßenbaustellen hinaus reicht.

    Beginn der Bauarbeiten steht noch aus

    Die Einrichtung der Baustelle Mitte Januar war notwendig geworden, weil Schäden an der Fahrbahndecke im Bereich einer Brücke nach Angaben des Staatlichen Bauamts Verkehrsteilnehmer gefährdet. Witterungsbedingt konnten die anstehenden Ausbesserungen der Fahrbahn jedoch bis heute noch nicht begonnen werden.

    An der Fahrbahnverengnung hatten sich am 26. Januar und 4. Februar zwei schwere Unfälle mit mehreren Verletzten ereignet. In beiden Fällen hatten Verkehrsteilnehmer nach Aussagen des Staatlichen Bauamts bisherigen Erkenntnissen zufolge die vorhandenen Absicherungen und Maßnahmen zur Verkehrslenkung nicht ausreichend beachtet.

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