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WERNECK: Biogasanlage Ettleben: Gas kommt via Leitung nach Werneck

WERNECK

Biogasanlage Ettleben: Gas kommt via Leitung nach Werneck

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    (geri) Nördlich von Ettleben wollen örtliche Landwirte eine Gemeinschafts-Biogasanlage bauen. Es wird das bislang größte Biogas-Projekt in der Marktgemeinde sein (wir berichteten). Das erzeugte Biogas soll zum Großteil über eine Gasleitung nach Werneck geliefert werden – zum Betrieb von Blockheizkraftwerken in der Bezirkseinrichtung Schloss Werneck und in der Wernecker Hauptschule.

    Was schließlich ermöglicht, die bei der Stromproduktion anfallende Wärme in den beiden Einrichtungen sowie für das Hallenbad und ein Nahwärmenetz im Wernecker Ortskern sinnvoll zu nutzen.

    In Betrieb gehen soll die Anlage noch in diesem Jahr. Auch wenn der Bau noch nicht begonnen hat und noch Details zu klären sind. Dazu zählte jetzt das wasserrechtliche Verfahren für die Gasleitung, die auf dem Weg nach Werneck den Lachgraben und die Wern queren muss. Womit sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigte.

    Vom Anlagenplaner, dem Ingenieurbüro Beck Naturgas, ist angedacht, die Gasleitung von der Schule kommend am Ortsrand bis zur Raiffeisenbank und ab dort im Horizontalbohrverfahren unter der Balthasar-Neumann- und der Würzburger Straße zu verlegen. Geplant ist die Verlegung der Leitung auf der gesamten Strecke ab Biogasanlage in einer Tiefe von 1,75 Meter. Unmittelbar vor der Brücke in der Würzburger Straße soll die Wern-Querung erfolgen und zwar mindestens 1,5 Meter unterhalb der Gewässersohle.

    Zwar ist Werneck für die Wern nicht zuständig. Angehört werden muss der Markt aber, weil der Parkplatz der Gemeinde gegenüber der Norma von der Leitungsführung tangiert ist. Eine Zustimmung macht die Verwaltung von Auflagen abhängig, insbesondere geht es um eine Haftung im Fall von Schäden im Parkplatzbereich oder an vorhandenen Leitungen. Schädliche Auswirkungen auf die Wern sind aus Sicht der Verwaltung nicht zu erwarten, weshalb aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

    Für den Lachgraben in der Ettlebener Flur, dessen Eigentümer der Markt ist, ist keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Da die Leitungsquerung in gleicher Weise wie bei der Wern erfolgt, empfahl die Verwaltung aber auch hier, eine Reihe von Auflagen mit dem Antragsteller schriftlich zu vereinbaren. Etwa, dass die Querungsstelle gekennzeichnet und die Dokumentation des Trassenverlaufs zur Verfügung gestellt wird. Unter dem Vorbehalt, dass die Auflagen eingehalten werden, stimmte der Rat den Gewässerquerungen zu.

    Die gesamte Trassenführung der Gasleitung wird den Rat noch einmal beschäftigen. In der Stellungnahme zum wasserrechtlichten Verfahren macht der Markt aber bereits deutlich, dass er eine Verlegung der Leitung im Schlossareal für die bessere Lösung hält.

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