Quatiersmanagerin Anneke Schilling informierte den Marktgemeinderat von Oberschwarzach über die laufenden Arbeiten am Kirchplatz in Wiebelsberg und den aktuellen Stand beim Generationenplatz in Oberschwarzach. Die Einweihung des Franziskusweges und die Segnung der Magdalenenkapelle durch Bischof Franz Jung findet am 24. Juli in Handthal statt. Zuvor wird ein gemeinsamer Gottesdienst im Freien auf dem Gelände des Spielplatzes gefeiert.
Der ursprünglich geplante Termin im Mai war wegen der Corona-Pandemie verschoben worden. Auch jetzt kann die Veranstaltung nur mit einer zuvor festgelegten Anzahl geladener Gäste stattfinden. Neben dem Gemeinderat, den Kirchenvertretern und Sponsoren werde aber auch eine begrenzte Anzahl von Bürgern eingeladen werden, versprach Bürgermeister Manfred Schötz.
In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Marktgemeinderat von Oberschwarzach vor allem mit Bau- und Grundstücksangelegenheiten. Zum Großteil ging es um Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne. Aber auch die Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg" war Thema. Hier ging es um die freie Fläche neben der Aussegnungshalle, die bereits mehrfach Thema im Rat gewesen ist.
Vorhaben von 2015 wieder aus der Schublade geholt
2015 hatte der damalige Marktgemeinderat bereits eine Überplanung des Geländes diskutiert. Damals hatte man sich entschlossen, die rund 16 500 Euro für die Planung zunächst nicht auszugeben, aber bei Bedarf darauf zurückzukommen. Für Bürgermeister Manfred Schötz besteht aufgrund des aktuellen Baubooms nun Handlungsbedarf. Er brachte das Thema wieder auf die Tagesordnung.
Die Nachfrage bei der Planungsschmiede Braun ergab, dass das damalige Angebot noch gilt. Zwar hätte sich mancher Aufwand erhöht, aber anders wie Druck und Versand der Pläne falle weg. Im Sinne der Innenentwicklung sollte man die vier bis fünf Bauplätze schaffen, meinte Schötz. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Überplanung des Bebauungsplans "Am Burgweg".
Knappe Ergebnisse bei Abstimmungen über Befreiungen
Bezüglich der Befreiungen bei Bauanträgen und Bauvoranfragen waren sich die Räte nicht immer einig. Es wurde leidenschaftlich darüber diskutiert, inwieweit die immer weiter gehenden Wünsche nach Befreiungen den sozialen Frieden gefährden könnten und ob die Planungssicherheit für Bauherren in Zukunft immer mehr auf der Strecke bleibt. Entsprechend knapp fielen einige Entscheidungen aus.
Über eine Bauvoranfrage für Wiebelsberg stimmte der Rat in zwei separaten Abstimmungen ab. Zum einen wollte der Bauherr einen Carport leicht über die Baugrenze setzen, was mit 12:1 Stimmen auch zugelassen wurde. Zum Anderen wurde über die Dachneigung von 20 Grad abgestimmt (Bebauungsplan: 38 bis 52 Grad). Nach einigen Diskussionen wurde auch diesem Wunsch knapp mit 7:6 Stimmen entsprochen.
Für einen Carport in Wiebelsberg verweigerte der Rat mit 6:7 dem Bauherren seine Zustimmung für die abweichende Dachneigung des Carports von zehn Grad und die Errichtung auf der Baugrenze. Der isolierten Befreiung für die Errichtung eines Geräteschuppens in Wiebelsberg stimmte der Marktgemeinderat ohne Gegenstimme zu, allerdings muss dies auch vom Landratsamt genehmigt werden. Der Bauherr möchte an die auf der Grenze stehende Garage den Geräteschuppen anbauen, wodurch die zugelassenen neun Meter Grenzbebauung überschritten werden.
Marktgemeinde bezuschusst Bildstock-Restaurierung
Komplizierter war es dann wieder bei den Befreiungen des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Oberschwarzach. Über insgesamt vier Befreiungen wurde abgestimmt. Der Kniestock von 1,40 statt 0,5 Meter, die Dachneigung von 25 statt 38 bis 52 Grad sowie das Flachdach der Garage wurden mit 9:4 Stimmen genehmigt. Der leichten Überschreitung der Baugrenze wurde ohne Gegenstimme stattgegeben, da hier die Baugrenze mit fünf Meter breiter ist als die sonst üblichen drei Meter und sie zudem nicht gerade verläuft.
Dem Antrag der Familie Biegner nach einem Zuschuss für die Restaurierung des Bildstockes an der Breitbacher Straße gegenüber der Einfahrt nach Kammerfost stimmte der Rat zu. Zehn Prozent der Kosten, maximal 2000 Euro, wird die Marktgemeinde übernehmen.