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SCHWEINFURT: Blanko-Unterschrift für den Vater

SCHWEINFURT

Blanko-Unterschrift für den Vater

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    Innerhalb von zehn Monaten zahlte das Jobcenter des Landkreises Schweinfurt 3150 Euro für Unterkunft und Heizung an den Vater aus – aber zu Unrecht, wie sich herausstellte. Ein Strafbefehl wegen Betruges flatterte deshalb nicht nur dem 61-Jährigen in Haus, der wider besseres Wissen den Antrag auf Leistungen gestellt hatte, sondern auch dem 38-jährigen Sohn, der per Unterschrift das Mietverhältnis mit dem Vater im Anwesen eines Dorfes im Landkreis Schweinfurt bestätigt hatte. Die Staatsanwältin sprach von einem „gemeinsamen Tatplan in bewusstem und gewollten Zusammenwirken“.

    „Wie blauäugig kann man sein?“

    Dem widersprach der 38-Jährige, Offizier bei der Bundeswehr, vor der Amtsrichterin. Das Schreiben, das ihm der Vater im Februar 2016 vorlegte, habe er unterschrieben, ohne es durchzulesen. Er sei davon ausgegangen, dass es seine Richtigkeit habe. Es sei bei der Unterzeichnung auch kein Betrag aufgetaucht. „Ich bin in gutem Glauben davon ausgegangen, dass mein Vater nichts Rechtswidriges macht“, so der Oberleutnant.

    „Wie blauäugig kann man sein, einen Antrag fürs Amt blanko zu unterschreiben?“, fragt die Staatsanwältin den Angeklagten. Der Offizier hatte auch ein Polizeiprotokoll unterschrieben, wonach er die 350-Euro-Mietbescheinigung ausgestellt habe. Er gab sich schlicht gutgläubig dem Vater gegenüber, zu dem er kein gutes Verhältnis mehr habe. Wegen des laufenden Verfahrens sei schon seine Beförderung zum Hauptmann auf Eis gelegt worden, was ihn bisher einige tausend Euro gekostet habe. Der Vater allerdings, der als geladener Zeuge hätte Klarheit schaffen können, glänzte durch Abwesenheit. Auch gegen ihn gibt es einen Strafbefehl in Betrugssache.

    Der Schmu fliegt dann doch auf

    Aufgeflogen war der Schmu, weil das Jobcenter bei Vermietungen unter Verwandten grundsätzlich eine Mitteilung ans Finanzamt mache, sagt eine Sachbearbeiterin als Zeugin. Dieses ging dann davon aus, dass der 38-jährige Sohn entsprechende Mieteinnahmen haben müsse – was dieser aber verneinte. Miete zahlte der Vater schließlich nur auf dem Papier, mit dem er beim Jobcenter Leistungen beansprucht hatte.

    Was ist nun zu tun mit einem Bundeswehroffizier, der dem Vater blind vertraut, nicht einmal im Ansatz durchgelesen haben will, was er ihm da unterschreibt – und nun des Betruges bezichtigt wird? Auf Anregung des Verteidigers wird das Verfahren eingestellt gegen eine Geldauflage von 3000 Euro. Darauf darf sich der Förderverein des Leopoldina-Krankenhauses freuen.

    Vorteil für den Angeklagten: Kein Eintrag im Bundeszentralregister, und der Beförderung zum Hauptmann steht nun auch nichts mehr im Weg.

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