Ausgefallener Unterricht, geschlossene Kitas und protestierende Polizisten haben am Valentinstag in sechs Bundesländern deutlich gemacht, dass Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst anstehen. Unabhängig davon streiten auch die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) für einen Neuabschluss ihres Manteltarifs. Das BRK ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, „so etwas wie öffentlicher Dienst“, bestätigt Marietta Eder, stellvertretende Geschäftsführerin des Verdi-Bezirks Schweinfurt, Tarifvertrag hat es jedoch einen eigenen.
BRK und Verdi stehen nun kurz vor einer neuen Verhandlungsrunde am 24. Februar. Von Warnstreiks im sensiblen Sektor Gesundheitsversorgung spricht Verdi derzeit noch nicht. Dennoch: Die Verhandlungen stecken fest.
Zweieinhalb Jahre ist es her, dass Verdi den seit 2007 gültigen Manteltarifvertrag mit dem BRK kündigte. Bayernweit 23 000 BRK-Beschäftigte sind betroffen. Bereits im Oktober 2015 einigten sich die Parteien unter anderem in der Entgeltfrage auf 4,5 Prozent mehr Lohn.
45-Stunden-Wochen sind Alltag
Immer noch offen sind jedoch weitere Streitpunkte des Manteltarifvertrags: Wie lange müssen BRK-Beschäftigte, vor allem diejenigen in der Notfallrettung, wöchentlich arbeiten? Und: In welche Gehaltsstufe wandern Rettungsassistenten, die die Hürde zum neu eingeführten Notfallsanitäter nicht nehmen? Oder auch: Wie gut wird der Beruf des Notfallsanitäters mit seinen höheren Anforderungen vergütet?
„Die 45-Stunden-Woche ist in der Notfallrettung die Regel“, sagt Wolfgang Brühl, BRK-Personalratsvorsitzender des Kreisverbands Haßberge. „Das ist nicht mehr zeitgemäß.“ Arbeitsdichte, Anforderungen und Verantwortung durch Ärztemangel seien in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Eine Vertragseinigung sollte deshalb mindestens im Rettungsdienst die Arbeitszeit auf 42 Stunden deckeln – wenn es nach der Arbeitnehmervertretung geht.
Dienstpläne werden kurzfristig geändert
Die Gewerkschaft kritisiert außerdem am alten Tarifwerk: „Organisatorische Einheiten“ sind darin nicht festgeschrieben. Durchschnittswerte der Arbeitszeit pro Beschäftigtem könnten so durch Einbeziehung benachbarter Einheiten heruntergerechnet werden – zum Nachteil tatsächlich überlasteter Beschäftigter etwa in städtischen Rettungswachen.
Verbindliche Dienstpläne, die länger als bisher mindestens zwei Tage im Voraus feststehen, halten die Arbeitnehmervertreter zusätzlich für zwingend nötig – eine Frage, die insbesondere auch Pflegedienste betreffe.
Verhandlungsparteien wollen sich bis 30. Juni einigen
„Wir haben den Eindruck, der Arbeitgeber rührt bei diesen zentralen Fragen Beton an“, sagt Marietta Eder. Das BRK habe als dominierender Verband Vorbildfunktion für andere Verbände. „Wir hoffen, dass sich etwas tut“, sagt auch Verdi-Mitglied und BRK-Beschäftigter Waldemar Lutter, der in der Tarifkommission mitwirkt, aus der sich die Verhandlungskommission zusammensetzt. Etwa dreimal erhöhte Krankenstände, „weit jenseits der Durchschnitte“ sind nach Aussage von Brühl Indizien für sich „summierende Belastungen“.
Nach seiner Aufkündigung wirkt der alte Tarifvertrag seit 2015 nach: Nur noch Verdi-Mitglieder haben rechtlichen Anspruch darauf. Für neu eingestellte Mitarbeiter gilt er nicht verbindlich – es sei denn, sie sind Gewerkschaftsmitglieder. BRK und Verdi wollen sich darum möglichst schnell – bis 30. Juni – auf einen neuen Manteltarifvertrag einigen.