Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Gerolzhofen
Icon Pfeil nach unten

Kolitzheim/Gerolzhofen: Bundestagswahl: Anteil der Briefwähler wächst rasant

Kolitzheim/Gerolzhofen

Bundestagswahl: Anteil der Briefwähler wächst rasant

    • |
    • |
    Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen und der Großgemeinde Kolitzheim haben bereits jetzt jeweils mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl angefordert.
    Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen und der Großgemeinde Kolitzheim haben bereits jetzt jeweils mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl angefordert. Foto: M. Drossel

    Der seit Jahren anhaltende Trend zur Briefwahl sorgt dafür, dass bereits jetzt mehr die Hälfte der Wahlberechtigten diesen Weg zur Stimmabgabe dem Gang zur Wahlurne am eigentlichen Tag der Bundestagswahl am 26. September vorgezogen hat. Dies ist das Ergebnis einer Nachfrage dieser Redaktionen in der Großgemeinde Kolitzheim sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen.

    In der Gemeinde Kolitzheim hatten bis Mittwochvormittag, 22. September, 2734 von insgesamt 4530 Wahlberechtigten die Briefwahl beantragt. Das sind über 60 Prozent, rechnet Verwaltungsleiter Dominik Dorsch vor. "Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sind die Anträge gleich wie erwartet mit hoher Frequenz eingegangen und von unserem Bürgerbüro-Team zügig abgearbeitet worden", berichtet Rainer Ullrich, der Leiter des Bürgerbüros. Bereits nach ein bis zwei Tagen seien die Wahlunterlagen mit der Post versendet oder persönlich an die Wahlberechtigten ausgehändigt worden. 1550 der Anträge gingen bei der Kolitzheimer Gemeindeverwaltung online ein. 1184 Briefwahlunterlagen wurden direkt abgeholt oder per Wahlbenachrichtigung angefordert.

    Zahl der Briefwähler fast verdoppelt

    Im Bereich der VG Gerolzhofen waren es nach Angaben von Mitarbeiterin Selina Thurn bis 21. September (Stand: 9.15 Uhr) 7051 von 13 128 Wahlberechtigten, die Briefwahl beantragt haben. Das entspricht bereits jetzt einem Briefwahlanteil von knapp 52 Prozent. Online bzw. über den auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen abgedruckten QR-Code wurden 3263 Unterlagen angefordert. Der Vergleich zur Bundestagswahl 2017 zeigt den deutlichen Anstieg bei der Nachfrage zur Briefwahl: Damals waren es insgesamt nur 3672 Briefwähler im VG-Bereich, eine Quote von gut 28 Prozent.

    Trotz des hohen Anteils der auf digitalem Weg angeforderten Briefwahlunterlagen wünscht sich der Kolitzheimer Verwaltungsleiter Dorsch eine noch höhere Quote. "Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet die Antragstellung via Papierform einen erheblichen Mehraufwand. Die damit einhergehende Notwendigkeit der händischen Erfassung der Daten bedeutet im Einzelfall eine erheblich längere Bearbeitungszeit", begründet er seinen Standpunkt. Zudem sei die Online-Beantragung der unkompliziertere Weg: Den persönlichen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit Smartphone oder Tablet scannen, bestätigen, absenden. "In fünf Sekunden lässt sich so die Briefwahl beantragen", meint Dorsch. "Einfacher und unkomplizierter geht’s nicht."

    Online-Beantragung ist der einfachste Weg

    Dem kann auch Thurn zustimmen: Den QR-Code zu nutzen und die Unterlagen online anzufordern, erleichtere der Verwaltung sowie dem Antragsteller die Arbeit. "Bei dieser Wahl haben dies bereits 2189 Wählerinnen und Wähler gemacht", so Thurn. Grundsätzlich bedeute der wachsende Briefwahlanteil für die Verwaltung bzw. den Bürgerservice natürlich mehr Arbeit, da Wahlunterlagen einzeln zusammengesteckt, Wahlbenachrichtigungen geprüft, Wahlscheine gedruckt, verpackt und versendet werden müssen.

    Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post kostenfrei zum zuständigen Wahlamt der Gemeinde befördert. Ein wichtiger Hinweis: Im Wahllokal werden keine Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen angenommen. Diese sind entweder rechtzeitig vorher in den Postkasten oder am Wahltag bis 18 Uhr im Briefkasten der Verwaltung, etwa am Rathaus in Kolitzheim oder an der VG in Gerolzhofen, einzuwerfen.

    Mit Briefwahlunterlagen ins Wahllokal?

    "Gegen Abgabe des Wahlscheins ist die Aushändigung eines neuen Stimmzettels für die persönliche Stimmabgabe im Wahlraum möglich", erklärt Dorsch. Den bereits mit den Briefwahlunterlagen erhaltenen oder schon ausgefüllten Stimmzettel müsse der Wähler dann selbst im Beisein des Wahlvorstands unter Wahrung des Wahlgeheimnisses, etwa durch Zerreißen, unbrauchbar machen und mit den übrigen Briefwahlunterlagen wieder mitnehmen.

    Die Urnenwahl am Wahltag ist in Gerolzhofen in der Zweifachturnhalle am Lülsfelder Weg 4 möglich. Grundsätzlich gilt laut Thurn in den Wahllokalen der gesamten VG Maskenpflicht. Wahlberechtigte könnten aus Hygienegründen gerne auch ihren eigenen, nicht radierbaren Stift zur Wahl mitbringen.

    Seitens der Kolitzheimer Gemeindeverwaltung wird auf weitere Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Covid-19 im Bereich der Wahllokale hingewiesen. So sind dort beispielsweise die Hände vor Betreten der Örtlichkeiten zu desinfizieren. Hygienebeauftragte desinfizieren zudem Wahlkabinen, Flächen und Stifte. Die Gemeinde hat für jeden Wahlraum große Plexiglas-Trennwände als Schutzbarrieren zwischen den Wählerinnen und Wählern und den Mitgliedern des Wahlvorstands beschafft. Regelmäßiges Lüften des Wahllokals sowie Wegmarkierungen gehören ebenfalls zu dem Sicherheitskonzept, das der Bundeswahlleiter empfiehlt.

    Im Wahllokal gilt Maskenpflicht  – mit einer Ausnahme

    Wer trotz bestehender Maskenpflicht eine solche nicht trägt, dem ist grundsätzlich der Zugang zum Wahllokal zu verwehren, macht Dorsch klar. Dies würde andernfalls gesetzlich betrachtet eine Störung der Ordnung im Wahllokal darstellen, die der Wahlvorstand zu unterbinden hat. Eine Ausnahme gibt es laut einer Handreichung des Bundeswahlleiters: Stimmberechtigte, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen und dies per ärztlichem Attest nachweisen können, sind im Wahllokal von der Maskenpflicht befreit. In solchen Fällen sind vor Ort jedoch besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

    Übrigens: Ein Wahlberechtigter - vorausgesetzt er hat über die beantragte Briefwahl einen Wahlschein erhalten - kann seine Stimme innerhalb des kompletten Bundeswahlkreises, dem er über seinen Wohnort angehört, abgeben. Im Wahlkreis Schweinfurt ist dies also in sämtlichen Wahllokalen in Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie im Landkreis Kitzingen möglich. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Stimmzettel aus einem fremden Wahlkreis zur Auszählung gelangen, dann ist die Zweitstimme dennoch als gültig zu bewerten, darauf verweist Dorsch. Briefwahlunterlagen können, wenn jemand nachweislich plötzlich erkrankt ist oder den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen erreichen kann, auch noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr beantragt werden. Hierfür sind die Rathäuser besetzt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden