Im Januar berichtete diese Zeitung über das grenzenlose Misstrauen, mit dem der zuständige Sachbearbeiter des OLG Bamberg die Konsulatsdokumente - Pass und Ledigkeitsbezeugung des Afghanen Asimi - in Zweifel zog und damit letztlich eine Eheschließung vor dem Standesamt Woche für Woche, Monat um Monat verhinderte.
Ehefähigkeitszeugnis
Denn ohne die so genannte "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses", die das jeweils zuständige Oberlandesgericht für heiratswillige Ausländer erteilen muss, die aus bestimmten Gründen keine Originaldokumente aus ihrem Heimatland beschaffen können, darf kein Standesbeamter zwei Liebende verheiraten.
Genau das war das Dauer-Problem. Schweinfurts Standesamtsleiter Werner Stürmer hätte den beiden längst das Eheversprechen abgenommen, wenn das OLG Bamberg "mitgespielt" hätte. Dort aber werden Konsulatspapiere der Antragsteller aus "Staaten mit unsicherem Personenstandswesen", wie Afghanistan, mit allergrößtem Misstrauen gesehen.
Es gebe Hinweise, so der OLG-Pressesprecher auf unseren damaligen Bericht -, dass in einem Fall diese Papiere vom Generalkonsulat Afghanistans nur auf Gefälligkeitsaussagen von Landsleuten hin zustande gekommen seien. Auch ein Hinweis auf die große Gefahr einer Scheinehe durfte nicht fehlen.
Shafik Asimi hatte Konsulatspapiere - für das OLG Bamberg also ohne große Beweiskraft. Nachdem gut sechs Monate ins Land gegangen waren und diese Zeitung über die Eheverhinderung berichtet hatte, wurde Asimi ein Überprüfungsverfahren über einen Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft in Kabul angeboten. Die Alternative, falls ihm das zu teuer sei, wäre eine Befragung seiner Geschwister durch das OLG. Diese hatten bereits zuvor eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass ihr Bruder wirklich ihr Bruder sei.
Also fuhren Bruder und Schwester, seit 20 Jahren in Langen bei Frankfurt Zuhause, nach Bamberg, wo sie vom OLG-Ermittler getrennt befragt wurden: etwa welche Flüsse in Shafiks Heimatstadt Herat fließen. Weil es aber mehrere sind und auch andere Fragen von einer Qualität waren, die Missverständnissen Tür und Tor öffneten, führte die an Fernsehkrimis erinnernde oberlandesgerichtliche Ermittlung erneut zur Ablehnung von der Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitsnachweises: also wieder nix mit Heirat.
Dazu kam, dass der Sachbearbeiter nicht, wie er versprochen hatte, spätestens nach einer Woche Delia Wittig, der Braut, das Ergebnis mitteilte. Sie wartete vielmehr gut zwei Wochen und erfuhr vom negativen Resultat, nachdem sie beim Sachbearbeiter angerufen hatte.
Wohnsitz gewechselt
Jetzt endlich hatte das Paar die Faxen dick. Es meldete sich mit einem Wohnsitz im hessischen Langen an, wo Bruder und Schwester des Bräutigams wohnen. Im Langener Rathaus gaben sie ihre Heiratsabsicht kund, die Ehefähigkeitsnachweisbefreiungsakte wanderte vom OLG Bamberg zum OLG Frankfurt/Main. Vier Wochen später hatten die Liebenden das, was ihnen von den Bambergern fast ein Jahr lang hartnäckig verweigert worden war: die Lizenz zur Eheschließung.
Und das Beste: Sie durften sich in Schweinfurt trauen lassen, von Werner Stürmer, der sie auf ihrem langen, steinigen Weg zum Eheglück stets mir Rat und Mut machend begleitet hat. Eines sagt Stürmer klipp und klar: "Ich habe immer die Rechtsauffassung vertreten, dass Konsulatsdokumente reichen und bin froh, dass das OLG Frankfurt meine Meinung bestätigt hat."