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SCHWEINFURT: Die Nachbarin zum Sex gezwungen?

SCHWEINFURT

Die Nachbarin zum Sex gezwungen?

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    Symbolbild.
    Symbolbild. Foto: liveostockimages (iStockphoto)

    Mit erheblicher Gewalt soll ein 43-jähriger gelernter Bürokaufmann aus einem Städtchen in der Rhön die 32-jährige Nachbarin, damals befreundet mit dessen Lebensgefährtin, zum Oralsex gezwungen und ebenfalls gegen ihren erklärten Willen andere sexuelle Praktiken an ihr vollzogen haben. Tags drauf soll er sie in seiner Wohnung während der Abwesenheit der Lebensgefährtin erneut vergewaltigt haben – obwohl sich Kinder dort aufhielten.

    Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

    Diese schweren Vorwürfe macht die Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem 43-Jährigen, Vater eines kleinen Sohnes. Sie basieren auf den Angaben des mutmaßlichen Opfers, das zum Prozessauftakt vor der Großen Strafkammer mehrere Stunden als Zeugin vernommen wird. Sie erläutert die Vorkommnisse am 8. und 9. Januar letzten Jahres recht genau und detailliert; ebenso die Gründe, warum sie die Übergriffe erst ein Vierteljahr später angezeigt hat.

    Gemeinsames Essen mit viel Alkoholkonsum

    Der Angeklagte lässt über seine Anwältin die Vorwürfe bestreiten. Von sexueller Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung könne keine Rede sein. Vielmehr sei es zwischen ihm und der Nachbarin am Geburtstag des Angeklagten, der zunächst mit einem friedlichen gemeinsamen Essen und reichlich Alkoholkonsum in der Wohnung der 32-Jährigen gefeiert wurde, zu „einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ gekommen.

    Angeklagter: „Vielleicht etwas hemmungsloser“

    Zu keinem Zeitpunkt habe diese gesagt, dass sie damit nicht einverstanden sei. Zu Verletzungen bei der 32-Jährigen könne es „im Eifer des Gefechts“ versehentlich gekommen sein, lässt der Angeklagte seine Verteidigerin weiter verlesen. Der Sex sei vielleicht etwas hemmungsloser als üblich gewesen. Und: Am Abend des folgenden Tages hätten – anders als in der Anklage behauptet – keine sexuellen Kontakte stattgefunden.

    32-Jährige zur „Befunderhebung“ in einer Klinik

    Die Nachbarin aber fährt laut Anklage am folgenden Tag mit einer Bekannten für eine „Befunderhebung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt“ in die Klinik einer nahen Stadt, kehrt am Nachmittag zurück und erhält am Abend eine Handy-Textnachricht, sie solle ins Nachbarhaus kommen, in der sie auch die Lebensgefährtin des Angeklagten wähnt.

    Doch der 43-Jährige öffnet die Tür, zieht die 32-Jährige am Arm in die Wohnung, belästigt sie sexuell und erzwingt von ihr mit grober Gewalt erneut den Oralverkehr – bis Haustürgeräusche die Rückkehr seiner Partnerin ankündigen. Erst dann habe er von ihr abgelassen, heißt es in der Anklage.

    Aussage steht gegen Aussage

    Wie in den meisten solcher Fälle steht Aussage gegen Aussage. Vor Gericht ist es dann in erster Linie Sache des Opfers, durch möglichst detailgenaue Schilderung den Wahrheitsgehalt seiner Aussage unter Beweis zu stellen. Die 32-Jährige kann sich recht gut an Zeitpunkte und Einzelheiten erinnern. Wegen ihrer schlafenden Kinder will sie nachts beim ersten Übergriff nicht laut um Hilfe gerufen, sondern irgendwann gedacht haben, es werde vorbeigehen.

    Ein Kontaktverbot besteht

    Die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten habe sie nach der Schilderung seiner groben Praktiken wissen lassen, dass sie diese auch kenne, „das trägt seine Handschrift“, so das mutmaßliche Opfer vor Gericht. Seit die 32-Jährige im April letzten Jahres Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hat, sei das einst gute Verhältnis zur Lebensgefährtin des Angeklagten beendet. Die 32-Jährige tritt auch als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Ihre Anwältin sagt, es bestehe ein Kontaktverbot zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin und der 32-Jährigen.

    Gegenseitige Anschuldigungen und Beleidigungen - vieles landet in Facebook

    In welchem Ausmaß im Milieu des mutmaßlichen Täters und Opfers privateste Angelegenheiten, Tratsch, Anschuldigungen und Beleidigungen über Internetforen wie Facebook für viele oder auch alle Welt öffentlich gemacht werden, erschreckt in diesem Verfahren einmal mehr.

    Der Prozess wird am kommenden Montag, 8. August, um 8.30 Uhr fortgesetzt.

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