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Die US-Army befiehlt Entlassungen

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Die US-Army befiehlt Entlassungen

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    Nicht an den Arbeitgeber der beiden, die Securitas, hat sich ein anonym gebliebener Beschwerdeführer gewandt und sie mit eher vagen Beschuldigungen angeschwärzt, sondern an die US-Army direkt. Michael M. und Melanie H., so der Vorwurf der Amerikaner, nutzten ihren Einfluss auf die Beschäftigten, um Chaos und Falschinformationen zu verbreiten. Melanie H. habe außerdem Beschäftigten (ihren Kollegen) "Dienstanweisung gegeben", dass sie außerhalb der ordentlichen Arbeitszeit nicht an zusätzlichen Trainingsstunden teilnehmen müssen.

    Das reichte dem Vertreter der US-Regierung, Christopher Shaw (98th ASG SCOR), um mit dem Hinweis auf Sicherheitsbelange von der Securitas Werkschutz GmbH zu verlangen, dass die also Bezichtigten unverzüglich aus der Sicherheitswacht zurückzuziehen sind. Die Army forderte im Befehlston die sofortige Entlassung beider aus der Securitas Werkschutz GmbH ("This action is final").

    Diese versuchte dann nach eigenen Angaben bei mehreren, teils stundenlangen Treffen mit US-Vertretern, die Streitpunkte zu klären, was jedoch nicht gelang. In eine andere Tochter-Gesellschaft wollten sich Melanie H. und Michael M. nicht versetzen und schon gar nicht die pauschalen, durch nichts belegten Vorwürfe auf sich sitzen lassen. Die Securitas Werkschutz sah sich aber dem Druck ausgesetzt, entweder dem Verlangen seines Auftraggebers zu entsprechen oder den kompletten Werkvertrag mit der Army zu verlieren. Sie spricht von fast 1000 Arbeitsverhältnissen, die in Franken betroffen wären. Also plante sie, gegen beide Mitarbeiter eine außerordentliche und fristlose Kündigung auszusprechen.

    Betriebsratsmitlieder genießen aber Sonderkündigungsschutz. Für ihre Entlassung muss ist die Zustimmung des Betriebsrate erforderlich. Die Geschäftsleitung stellte den Antrag beim Betriebsrat, den dieser entschieden zurückwies. Beim Arbeitsgericht beantragte das Unternehmen sodann, in einem so genannten "Zustimmungsersetzungsverfahren" anstelle des Betriebsrats die Zustimmung zu den Kündigungen zu erteilen, weil das Unternehmen andernfalls sehr großen Schaden erleiden würde. Die Army ist der einzige Auftraggeber dieser Securitas-Tochter.

    Richter Hanns-Christian Loy wies bei der öffentlichen Verhandlung deutlich auf die prinzipielle Rechtswidrigkeit und unter bestimmten Umständen auch Strafbarkeit einer solchen "Druckkündigung" hin. Zu einer Erörterung der Vorwürfe im Detail kam es aber erst gar nicht. Man konnte sich dies sparen, weil die US-Army sowieso keiner deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt.

    Securitas-Vertreter Marco Warnhoff betonte, die beiden Mitarbeiter seien absolut qualifiziert, der Arbeitgeber mache ihnen keinerlei Vorwürfe. Das Problem sei ausschließlich der Druck, den die Army auf Securitas ausübe. Warnhoff sagte, es werde immer problematischer, mit der US-Armee im sicherheitsrelevanten Bereich zusammenzuarbeiten und Mitarbeiter zu finden, die deren hohen Ansprüchen genügen.

    Richter Loy machte beiden Seiten einen Vergleich schmackhaft. Möglicherweise werden Melanie H. und Michael M. doch einer Versetzung in eine andere Securitas-Tochter zustimmen, soweit sie sich dadurch arbeitsrechtlich und finanziell nicht verschlechtern und die Beschäftigung im Schweinfurter Raum stattfindet. Securitas-Vertreter Warnhoff sah gute Chancen. Eine andere Unternehmenstochter, die "Securitas GmbH Feuerwehr und Brandschutz", hat zum Beispiel auch mit ZF Sachs einen Werkvertrag.

    Albrecht Wellstein, Rechtssekretär der DGB-Rechtschutz GmbH, sieht in diesem Beispiel einen "absolut atypischen Fall, der nur eintreten kann, wenn eine fremde Macht im Spiel ist und Druck ausübt".

    Auch für Arbeitsrichter Loy ist die Angelegenheit sehr vertrackt. Er müsste abwägen, was nun schwerer wiegt: die nach deutschem Recht eigentlich grundlose Kündigung zweier Mitarbeiter als Folge eines nicht zu verhindernden Drucks von außen, oder die Vernichtung sämtlicher Arbeitsplätze der Securitas Werkschutz GmbH. Ein einmaliger Vorgang, so Loy: "Einen Beispielfall dafür habe ich nicht gefunden." Sollte es nicht zum Vergleich kommen, könnte das Verfahren über mehrere Instanzen Jahre dauern.

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