Für Schweinfurter wie Landkreisbürger sind die Zulassungsstellen der Stadt und des Landratsamts Corona-bedingt zurzeit für den Parteienverkehr geschlossen. "Grundsätzlich" werde aber jeder Antrag bearbeitet, heißt es seitens des Landratsamtes. Nur sei die Verfahrensweise eine andere als üblich, je nach Fall werde unterschiedlich verfahren beziehungsweise "priorisiert".
Privat: Online oder Postweg
Bevorzugt bearbeitet werden demnach Zulassungen für "systemrelevante Fahrzeuge" sowie Anträge von Fahrzeughaltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, wofür eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig sei. Davor sei eine telefonische Terminvereinbarung nötig. Die Termine sind Dienstag und Donnerstag. Fahrzeughalter mit Termin "werden vom Bürgerservice ins Landratsamt gelassen, geben ihre Unterlagen in der Zulassung ab, warten im Foyer und erhalten ihre Papiere nach Bearbeitung direkt zurück". Die Terminvereinbarung erfolgt über Tel. 55-255, die derzeit aber stark frequentiert sei. Daher sei ein wenig Geduld mitzubringen.

Inzwischen würden auch wieder die Zulassungen von Autohäusern bearbeitet, die ihre Unterlagen direkt am Fenster abgeben und auch wieder entgegen nehmen, so das Landratsamt weiter. Alle anderen Anträge von Privatpersonen würden ebenfalls bearbeitet, allerdings derzeit ausschließlich über den Postweg, sofern die Anträge nicht online gestellt werden. Im Falle des Postwegs müssten die Unterlagen mit der Post geschickt werden, per Post kämen sie auch zurück. Die Anträge würden nach Eingang abgearbeitet. Diese Prozedur könne "derzeit einige Tage dauern". Die Online-Zulassung sei weiter möglich. Je nach Entwicklung der Lage würden die Arbeitsweisen entsprechend angepasst.
Nur nach Teminvergabe
Die Zulassungsstelle der Stadt Schweinfurt am Sennfelder Bahnhof steht nach Auskunft der Pressestelle seit Anfang April wieder für dringend notwendige Zulassungen nach Terminvergabe zur Verfügung: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 16.30 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 Uhr. Dies gelte zurzeit aber - wie im Landkreis - nur für systemrelevante Fahrzeuge wie Feuerwehrfahrzeuge oder Notarztwagen, ferner für Fahrzeuge von Personen, die damit zur Arbeit kommen beziehungsweise ihre Arbeit ausführen müssen, sowie für Menschen mit Behinderung, die auf das Auto angewiesen seien. Termine seien auch für Händlerzulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen möglich, bei denen kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Wohnmobile nicht relevant
Bei Kraftfahrzeugen, deren Zulassung gerade nicht zwingend erforderlich sei, könne diese "postalisch bearbeitet" werden. Ein postalischer Versand der Siegel sei befristet zulässig, so die Stadt Schweinfurt. Zulassungen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Motorrädern erfolgten aktuell nicht, weil deren Benutzung gegen die aktuellen Ausgangsbeschränkungen verstoßen würde.
Auch eine Nutzung des online-Portals "i-Kfz "ist demnach möglich, jedoch unter einer Reihe von technischen Voraussetzungen und nur bei Fahrzeugen, die erstmals nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Rückfragen sind unter Tel. 51-3516 möglich. Je nach Lockerung der Ausgangsbeschränkungen könne eine Anpassung des Dienstbetriebes erfolgen.
