Eine Pferdekoppel will ein Bauherr auf einem Acker im Außenbereich von Sennfeld errichten und eine vorhandene Maschinenhalle als Unterstand für die Tiere nutzen. Allerdings liegt das Gelände im Wasserschutzgebiet.
Bereits im Oktober 2020 hatte der Antrag für eine Pferdekoppel mit Blühstreifen den Gemeinderat erreicht – damals noch ohne den nötigen Antrag für eine Nutzungsänderung der ehemals landwirtschaftlichen Halle, erläuterte Bürgermeister Oliver Schulze in der Gemeinderatssitzung. Vorbehaltlich der Unbedenklichkeitserklärung der Fachbehörden am Landratsamt und am Wasserwirtschaftsamt hatte das Gremium damals mehrheitlich zugestimmt.
Landratsamt: Planungsrechtlich problematisch
Das Landratsamt allerdings sieht die geplante Koppel für drei Pferde im privilegierten Außenbereich und im Wasserschutzgebiet sowie auch wegen eines möglichen Präzedenzfalls planungsrechtlich als problematisch an. Auch die Bad Kissinger Wasserbehörde hat bei dem Vorhaben in der Wasserschutzzone 3 erhebliche Bedenken, die Schulze aus dem Schreiben in der Sitzung verlas.
Eine Beweidung sei dort nur zulässig auf Grünland ohne flächige Verletzung der Grasnarbe. Außerdem müsste der Stickstoffeintrag über den Dung der Tiere begrenzt werden, umgerechnet seien maximal zwei Pferde pro Hektar unter weiteren Auflagen zulässig. Diese Auflagen – regelmäßige Kontrolle der Weidefläche, keine Zufütterung der Pferde, Umsetzen der mobilen Tränke bei Trittschäden und vermehrten Exkrementen, keine Lagerung von Tierdung auf dem Gelände, nur tagsüber Nutzung der Weide – müsste die Gemeinde kontrollieren. Was die Verwaltung nicht gewährleisten könne, so Schulze.
Auch der Umnutzung der Halle oder Scheune zum Pferdestall könne aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht zugestimmt werden, erklärte das Wasserwirtschaftsamt schriftlich. Freizeitaktivitäten wie Reitstunden lehnt die Fachbehörde ab, weil es dadurch zu mehr Verkehr im Wasserschutzgebiet kommen könne.
Abstimmung wurde vertagt
Bevor der Gemeinderat nach dem Sachvortrag des Bürgermeisters in eine Diskussion einsteigen konnte, gab sich im Publikum der Unternehmer Peter Ebner als Bauherr zu erkennen und äußerte, er habe aber im Juni vom Wasserwirtschaftsamt in einem Schreiben Neuigkeiten erhalten.
Weil das Schreiben, gerichtet ans Landratsamt, der Gemeinde nicht vorlag, holte Verwaltungsleiter Thomas Wagenhäuser das Schriftstück vom Bauherrn ab. Es soll nun vor einer Entscheidung im Rat erst geprüft werden, so Schulze. Eine Abstimmung über den Bauantrag wurde deshalb mehrheitlich vertagt, gegen die Stimme von Gerold Schömig.