Oft passiert es nicht, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt wegen Rechtsfehlern moniert und zur Neuverhandlung zurückverweist. Bezüglich der Verurteilung eines 59-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zehn Fällen zu fünf Jahren Haft Anfang Februar war dies der Fall.
Schweinfurt