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Schweinfurt: Erfolg bei der Revision vor Gericht: Missbrauchstäter muss drei Monate weniger in Haft

Schweinfurt

Erfolg bei der Revision vor Gericht: Missbrauchstäter muss drei Monate weniger in Haft

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    Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt
    Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt Foto: Anand Anders

    Oft passiert es nicht, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt wegen Rechtsfehlern moniert und zur Neuverhandlung zurückverweist. Bezüglich der Verurteilung eines 59-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zehn Fällen zu fünf Jahren Haft Anfang Februar war dies der Fall.

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