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Erst richtig in die Schuldenfalle getappt

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Erst richtig in die Schuldenfalle getappt

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    Um sich aus der Schuldenfalle zu befreien, hörte der Ehemann auf den Rat eines Bekannten und nahm Kontakt zu Dr. Meyers Schuldenverwaltungsgesellschaft mbH in Gehrden auf. Vater (35) und Mutter (29) dreier kleiner Kinder (7,3,1) sind allerdings einem vermutlich unseriösen Berater auf den Leim gegangen, der jetzt auch die Schweinfurter Justiz beschäftigt.

    Gleich nach der Kontaktaufnahme suchte ein Mitarbeiter des Unternehmens das Ehepaar auf, übergab eine "Servicekarte" mit einer Telefonnummer und ließ sich gleichzeitig einen "Dienstleistungsvertrag" unterzeichnen. Der Vertreter bestärkte das Paar in dem Glauben, Meyer's werde eine Umschuldung in die Wege leiten und die Gläubiger gleichmäßig befriedigen.

    Das Ehepaar unterzeichnete daraufhin vorgefertigte Überweisungsträger zugunsten der GmbH sowie eine Vollmacht für einen Rechtsanwalt aus Dortmund. Folge: Acht Monate lang wurden monatlich 300 Euro vom Konto des Ehepaares eingezogen. Parallel hierzu suchte der Dortmunder Rechtsanwalt mittels Serienbriefen eine "außergerichtliche Einigung" mit den Gläubigern zu erzielen. Da die angebotenen Quoten, also die zu tilgenden Schuldenanteile, jedoch nur zwischen 0,44 und 25 Prozent lagen, reagierte kein Gläubiger.

    Nach Ende dieser gescheiterten "Vergleichsverhandlungen" präsentierte der Rechtsanwalt aus Westfalen überraschend eine Rechnung für seine Dienste in Höhe von 788,63 Euro, inklusive einer Gebühr für den ja gar nicht zustandegekommenen Vergleich.

    In dem Anschreiben, mit dem diese Rechnung übersandt wurde, heißt es wörtlich: "...wobei die angefallenen Gebühren von Ihnen nicht beglichen werden müssen, sondern mit den an die Schuldenverwaltungsgesellschaft entrichteten Raten verrechnet werden können". Diese Formulierung erst rüttelte das junge Paar auf.

    Es nahm wieder Kontakt auf, dieses Mal aber zur Schweinfurter Kanzlei Rottmann, Dr. Schulze, Dr. Wilhelm und Finster, für die Dr. Marion Wilhelm schnell feststellte, dass die gezahlten Raten (2 400 Euro) gar nicht an Gläubiger weitergeleitet wurden. "Das Ehepaar hätte sich den Dienstleistungsvertrag sorgfältiger durchlesen müssen", sagt Wilhelm. Darin steht nämlich, dass sich das Ehepaar verpflichtet, mehr als 500 Euro Gebühr an die Dr. Meyer's GmbH zu zahlen. Was mit den kassierten Raten geschehen soll, ist darin nicht geregelt.

    Um so possierlicher lese sich der "Leistungskatalog" von Meyer's, sagt Wilhelm und zählt auf: die Anlage von Akten, die Datenerfassung, die Weitergabe der Unterlagen an einen Rechtsanwalt und die Errechnung etwaiger Rechtsanwaltskosten. Das alles seien Tätigkeiten, die bei jeder Schuldnerberatungsstelle kostenfrei gewährt werden und selbst bei einem Rechtsanwalt keine Extra-Gebühren erzeugen.

    Bei der Verbraucherzentrale in Berlin ist die GmbH keine Unbekannte. Sie teilte Wilhelm mit, dass ihr Verband bereits eine Unterlassungsklage gegen Dr. Meyer's vor dem Landgericht Bielefeld mit dem Ziel betrieben hat, Verbrauchern - wie dem Ehepaar - keine Dienstleistungsverträge mehr anzubieten oder anbieten zu lassen. Ebenso stellte das Amtsgericht Dortmund fest, dass die Leistung in einem krassen Missverhältnis zu der vereinnahmten Vergütung steht. Die Abteilung Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale in Berlin informiert schließlich, dass die Kooperation mit einem Anwalt nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 1987 nicht ausreicht, das nachgewiesene Fehlen einer Erlaubnis zur Rechtsberatung zu heilen. Begründung: Der Anwalt sei nur als Erfüllungsgehilfe des angeblichen Schuldenregulierers zu betrachten.

    Das alles nützt dem Ehepaar im Moment recht wenig. Sie fühlen sich geleimt und sehen sich Vollstreckungsforderungen gegenüber. Ihre Rechtsanwältin versucht nun vor dem Amtsgericht (strafrechtlich) und Landgericht Schweinfurt (zivilrechtlich) die Summe von 2 400 Euro von der Schuldnerverwaltung zurückzuerhalten: "Immerhin beinahe 10 Prozent der Verbindlichkeiten". Wilhelm macht für die Schulden des jungen Paares übrigens auch das "ungünstig ausgestaltete Darlehen der ehemaligen Genossenschaftsbank Schweinfurt" mit verantwortlich.

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