Der erste Vorwurf der Anklage geht noch auf D-Mark-Zeiten zurück. Mit einem Geschäftspartner gab es einen lange währenden Streit um ursprünglich 45 000 Mark. Der heute 63-jährige Geschäftsführer einer Firma, die seiner Frau gehört, musste einem Gerichtsvollzieher gegenüber eine Vermögensauskunft erteilen. Er gab dabei an, dass er über keine Bankkonten verfüge. Als Geschäftsführer war er 2014 aber verfügungsberechtigt über mindestens drei Firmenkonten, so der Staatsanwalt.
"Alles sehr schnell gegangen"
Dass auch nach diesen Konten gefragt wurde, habe er nicht gewusst, sagt der Angeklagte nun vor dem Amtsrichter. Er habe da an Privatkonten gedacht. Es sei alles sehr schnell gegangen und er habe dann eben unterschrieben. Dass sich die entsprechenden Informationen im Kleingedruckten der fünfseitigen Vermögensauskunft befanden, stellte nun allerdings auch das Gericht fest und wertete die Unterschrift des 63-Jährigen letztlich als fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt.
Anders liegen die Dinge im Zivilprozess, in dem es um einen Vergleich mit dem Geschäftspartner ging. Aus den 45 000 D-Mark waren im Lauf der Jahre etwa genau so viele Euro geworden. Mit Zinsen sollten es rund 55 000 Euro sein. Der Angeklagte soll aber angegeben haben, weiter vermögenslos zu sein. So ist es auch protokolliert. Also sei ein Vergleich über die Zahlung von 40 000 Euro abgeschlossen worden.
Eine Viertelmillion vergessen?
Der gegnerische Anwalt des damaligen Zivilprozesses, der jetzt als Zeuge gehört wurde, vermutete "eine gewisse Vermögensverschleierung" und erstattete Anzeige. Im Strafverfahren stellte sich heraus, dass von Mittellosigkeit keine Rede sein konnte. Vielmehr hätten sich fast 250 000 Euro auf den Konten befunden. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie eine Viertelmillion vergessen haben", sagt der Vorsitzende zum Angeklagten und will wissen, warum er das Vermögen derart falsch angegeben hat. "Vielleicht war da auch Frust dabei", erwidert dieser. Sein Anwalt ergänzt, dass diese Aussage seines Mandanten nun mal schwarz auf weiß protokolliert sei.
Falsche Angaben recht teuer
Der 63-Jährige ist also geständig, dies alles tut ihm auch leid und er hat keine einzige Vorstrafe. Andererseits seien umfangreiche Ermittlungen im Zivilverfahren nötig gewesen, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen, so der Staatsanwalt. "Da ist schon bedeutsam, was man sagt." Er fordert eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 Euro. Der Verteidiger hält 90 Tagessätze für angebracht. Der Amtsrichter urteilt: 130 Tagessätze à 45 Euro - macht 5850 Euro.
So waren es am Ende recht teure falsche Aussagen oder Versicherungen, ob fahrlässig oder bewusst. Die Verfahrenskosten kommen noch dazu. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.