Was als Hintergrund des Messerangriffs eines 27-jährigen deutschen Industriemechanikers auf einen 19-jährigen Algerier am Faschingsdienstagabend 2020 auf dem Roßmarkt vermutet wird, geht weniger aus der Anklageschrift hervor, als vielmehr aus der Anklagebehörde. Nicht die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat den Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, sondern die Generalstaatsanwaltschaft München, und zwar von dieser die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET).
Schweinfurt