Mit größter Erleichterung nimmt der 61-jährige Angeklagte, Polizeibeamter im Ruhestand, das Urteil des Schöffengerichts Schweinfurt auf. Ein Schuldspruch und das Strafmaß, wie es der Staatsanwalt gefordert hatte, hätte für ihn, nach 43 Jahren im Polizeidienst, auch Auswirkungen auf seine Pensionsansprüche haben können, meint sein Anwalt. Doch das Gericht ist dessen Antrag gefolgt. Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Schweinfurt