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SCHWEINFURT: Freiheitsstrafe für den Hitlergruß

SCHWEINFURT

Freiheitsstrafe für den Hitlergruß

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    (jfr) Ein „großes Paket“ schnürte der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts einem 20-Jährigen aus dem Landkreis: zehn Monate Jugendstrafe, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und etliche Auflagen, die den Verurteilten „so richtig ärgern sollen“. Dieser hat, wie er nach einigem Leugnen einräumte, im April vergangenen Jahres einem Mann den Hitlergruß gezeigt.

    Da der Koch ohne abgeschlossene Ausbildung seit eineinhalb Jahren regelmäßig Straftaten verübt – Störung des öffentlichen Friedens, Trunkenheit am Steuer, Körperverletzung – und auch einige Bußgeldbescheide nicht bezahlt, sowie Arbeitsstunden nicht abgeleistet hat, landete er mit der Vielfalt seiner Vergehen und Verstöße statt vor dem Amtsrichter vor dem Jugendschöffengericht.

    Trotz eines gerichtlich verhängten Alkoholverbots war der 20-Jährige im April mit 2,2 Promille, seinem Hund und einem Freund nach Mitternacht in seinem Dorf unterwegs. Der Mann, der ihn später anzeigte, hörte einen Schlag, als die beiden an einem geparkten Auto vorbeigingen und verdächtigte den Angeklagten, einen Spiegel abgerissen zu haben. Dieser beleidigte ihn und ging weiter.

    Später kamen die jungen Männer noch einmal an dem Zeugen vorbei. Als dieser, inzwischen von einem zweiten Mann begleitet, die Diskussion wieder aufnahm, sagte der Angeklagte „Ihr könnt mir gar nichts nachweisen, Heil Hitler“ – und hob den Arm zum Nazi-Gruß. Obwohl der Angeklagte dies in derselben Nacht vor der Polizei zugab, leugnete er die Tat vor Gericht vehement. Er versuchte sich herauszureden. „Auf jeden Fall hab' ich keinen Hitlergruß gemacht“, sagte er noch am Anfang, später „ja, aber ich hab's nicht so direkt zu ihm gemacht“. Dass das keinen Unterschied macht, weil das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ in der Öffentlichkeit immer strafbar ist, wie der Richter mehrmals aufklärte, schien ihm nicht einzuleuchten.

    Dass der Angeklagte den Autospiegel tatsächlich abgerissen hat, konnte das Gericht ihm nicht nachweisen. Den Nazigruß jedoch gab er am Schluss mit viel Widerwillen zu. Ob er nationalsozialistisch eingestellt ist oder nur provozieren wollte, war nicht abschließend zu klären.

    Da sich der junge Mann auch in früheren Verhandlungen stets „uneinsichtig und unbelehrbar“ gezeigt habe und es „bisher nie funktioniert hat mit den Auflagen“, so der Vorsitzende Richter, geht das Gericht wie auch das Jugendamt von schädlichen Neigungen aus. Hinzu kommt ein „mehr als risikobehafteter Alkoholkonsum“. Nun muss er monatlich seine Leberwerte nachweisen, sich auf unangekündigte Alkoholkontrollen bei sich zu Hause einstellen, denn während seiner zweijährigen Bewährungszeit steht er wieder unter Alkoholverbot.

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